Masern Selbsthilfe & Vorbeugung

Empfohlen wird die Vorsorge-Impfung von Kindern zwischen dem ersten und dem zweiten Lebensjahr, um den Krankheitsausbruch gänzlich zu verhindern (siehe auch "Was kann der Arzt tun").

Bei Masern sollten Sie Bettruhe halten. Es gibt keine spezielle Therapie gegen die Viren. Die typischen Beschwerden wie Fieber, Schmerzen oder Husten können Sie mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten lindern, die beispielsweise die folgenden Wirkstoffe enthalten:Auf jeden Fall sollten Sie darauf achten, dass andere Menschen nicht unnötig angesteckt werden. Kinder mit Masern sollten daher keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule oder ähnliches besuchen. Bei Kontakt zu einer infizierten Person und ohne Impfschutz kann man innerhalb der ersten drei Tage die Impfung nachholen, um eine Erkrankung zu vermeiden.

Sogenannte Masernpartys, bei denen gesunde Kinder bewusst mit an Masern erkrankten Kindern in Kontakt gebracht werden, um sich mit der Krankheit anzustecken und dadurch den Immunschutz für den Körper zu erlangen, sind in keinem Fall anzuraten. Die Wahrscheinlichkeit von Folgekrankheiten durch die Abwehrschwäche des Körpers oder von Komplikationen ist einfach zu hoch. Schon der Verdacht einer Masernerkrankung ist laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

Wann zum Arzt bei Masern

Wer bei sich oder seinem Kind Fieber, eitrigen Schnupfen, bellenden Husten, Bindehautentzündungen und/oder Lichtscheue feststellt, sollte sofort einen Arzt aufsuchen. Auch etwa ein Millimeter große, weiße Flecken an der Wangenschleimhaut, dunkelroter Ausschlag an Gaumen, hinterem Rachen oder am Rachenzäpfchen sowie Bauchschmerzen, Durchfall oder Verstopfung ohne erkennbare Ursache sind Gründe, zum Arzt zu gehen. Das gilt natürlich auch für den masern-typischen, roten Hautausschlag oder Hals- und/oder Rachenentzündungen.