Ramipril + Hydrochlorothiazid Gegenanzeigen

Da Ramipril + Hydrochlorothiazid eine Kombination aus zwei einzelnen Wirkstoffen ist, müssen die Gegenanzeigen gegen beide Einzelstoffe beachtet werden.

Ramipril darf nicht bei allergisch bedingter Schwellung von Haut und Schleimhaut (Quincke-Ödem) in der Krankenvorgeschichte des Patienten sowie bei Überempfindlichkeit gegen Ramipril oder einem anderen ACE-Hemmer gegeben werden.

Die Gabe von Ramipril ist bei etlichen Nierenerkrankungen verboten. Dazu zählen beidseitige Nierenarterienverengung sowie Nierenarterienverengung bei einer Einzelniere und der Zustand nach einer Nierentransplantation sowie schwere Nierenfunktionsstörungen. Das gleiche gilt für Nierenerkrankungen, die mit Corticosteroiden, nichtsteroidalen Antiphlogistika (kortisonfreie entzündungshemmende Schmerzmittel), Immunmodulatoren (verändern die Antwort des Immunsystems) und/oder zytotoxischen Substanzen (zellwachstumshemmende Wirkung) behandelt werden. Bei Patienten, die eine Dialyse bekommen, darf der Wirkstoff ebenfalls nicht verwendet werden. Außerdem ist die gleichzeitige Anwendung von Ramipril und Poly(acrylnitril, natrium-2-methallylsulfonat)high-flux-Membranen (bei der Dialyse eingesetzt) streng verboten.

Ramipril darf weiterhin nicht bei primärem Hyperaldosteronismus (Störung der Hormonausschüttung der Niere), Lebererkrankungen oder Leberfunktionsstörungen gegeben werden. Bei Herzklappenverengung (Mitralklappenstenose oder Aortenstenose) mit Einfluss auf den Kreislauf sowie bei hypertropher Kardiomyopathie (Herzmuskelverdickung) mit eingeschränktem Blutausstrom aus dem Herzen darf Ramipril ebenfalls nicht verabreicht werden.

Bei einer unbehandelten und vom Körper nicht mehr ausgleichbaren Herzmuskelschwäche (schwere Herzinsuffizienz - Stadium IV der NYHA-Einteilung), einem Blutdruck unter 90 mm HG, bei belastungsunabhängigen Brustengebeschwerden (instabile Angina Pectoris) und bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen ist die Gabe von Ramipril absolut untersagt. Ebenfalls verboten ist der Einsatz bei Cor pulmonale (Druckbelastung der rechten Herzkammer) und einem Blutdruckabfall beim Aufsetzen oder Aufstehen.

Weitere Gegenanzeigen für Ramipril sind die LDL-Apherese (Blutfettsäuberung) mit Dextransulfat und sonstige Therapieverfahren, bei denen Blut in Kontakt mit negativ geladenen Oberflächen kommen kann. Eine gleichzeitig stattfindende Desensibilierungstherapie mit Insektengiften gilt ebenfalls als Gegenanzeige.

Eine sorgfältige ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung ist bei gesteigertem Eiweißverlust über den Urin (über ein Gramm pro Tag, Proteinurie), einer gestörte Reaktionen des Immunsystems oder bei Bindegewebsumbauerkrankungen erforderlich. Außerdem sollte Ramipril sehr vorsichtig bei gleichzeitiger Therapie mit Arzneimitteln, die eine Abwehrreaktion des Körpers unterdrücken (wie Kortikoide, Zytostatika, Antimetabolite), sowie Allopurinol (Harnsäuresenker), Procainamid (Mittel gegen Herzrhythmusstörungen) oder Lithium (Psychopharmaka) eingesetzt werden. Der Arzt wird die Dosis bei diesen Patienten individuell bestimmen.

Ramipril sollte ebenfalls nur sehr vorsichtig angewendet werden, wenn eine erhöhte Aktivität des Renin-Angiotensin-Systems (dieser wird beeinflusst von Ramipril als ACE-Hemmer) zu erwarten ist. Dies kann der Fall sein bei Salz- und Flüssigkeitsmangel, bei Vorbehandlung mit Entwässerungsmitteln, bei Störungen im Salzhaushalt des Körpers, bei beginnender Nierenarterienverengung, die sich auf den Blutfluss auswirkt, sowie bei eingeschränkter Nierenfunktion. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen sowie engmaschige Kontrollen der relevanten Blutwerte sind in diesen Fällen erforderlich. Das gleiche gilt bei schwerem Bluthochdruck, bei Herzmuskelschwäche, besonders nach akutem Herzinfarkt, sowie bei Herzmuskelverdickung (hypertrophe Kardiomyopathie).

Gegenanzeigen von Hydrochlorothiazid:
Hydrochlorothiazid darf bei Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff oder andere Thiazide oder Sulfonamide nicht gegeben werden.

Bei schweren Nierenfunktionsstörungen, akuter Nierenkörperchenentzündung, bei Leberausfallkoma sowie bei Kaliummangel, Natriummangel, geringem Blutvolumen, Calciumüberschuss und auch bei Gicht ist die Einnahme von Hydrochlorothiazid ebenfalls verboten.

Als relative Gegenanzeigen für die Behandlung mit Hydrochlorothiazid gelten niedriger Blutdruck, Hirndurchblutungsstörungen, Herzkranzgefäßverengung, Zuckerkrankheit, leichte Nierenfunktionsstörungen sowie eine Leberfunktionseinschränkung. In diesen Fällen wird der Arzt individuell über eine Therapie entscheiden.

Ramipril + Hydrochlorothiazid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme der Wirkstoffkombination Ramipril + Hydrochlorothiazid nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Für den jeweiligen Wirkstoffpartner gelten folgende Warnhinweise:

Ramipril

Eine Behandlung mit Ramipril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Ramipril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Ramipril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Ramipril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Ramipril sind zu wenig Fruchtwasser der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Ramipril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädels des Ungeborenen per Ultraschall untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten, Ramipril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Hydrochlorothiazid (HCT)

Für die Anwendung von Hydrochlorothiazid (HCT) in der Schwangerschaft gibt es bislang nur begrenzte Erfahrungen, insbesondere während des ersten Schwangerschaftsdrittels. Auf Grund des Wirkmechanismus kann Hydrochlorothiazid im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel die Versorgung des Ungeborenen im Mutterleib gefährden und zu vor- und nachgeburtlichen Auswirkungen wie Gelbfärbung der Haut und Schleimhaut (Ikterus), Störung des Elektrolythaushalts und einem Mangel an Blutplättchen (sogenannte Thrombozytopenie) beim Säugling führen.

Weiterhin kann sich das Blutplasma-Volumen der Mutter verringern, was das Risiko einer Minderdurchblutung des Mutterkuchens (der sogenannten Plazenta) birgt. Deshalb darf Hydrochlorothiazid (unter anderem) nicht bei Gewebswasseransammlungen in der Schwangerschaft (Schwangerschaftsödemen), Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Schwangerschaftshypertonie) sowie auch nicht bei einer sogenannten Präeklampsie (eine Schwangerschaftserkrankung mit erhöhtem Blutdruck, vermehrter Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen im Gewebe) gegeben werden.

Hohe Dosen von Hydrochlorothiazid können die Milchbildung hemmen. Zudem tritt der Wirkstoff in die Muttermilch über. Deshalb sollten stillende Frauen nicht mit Hydrochlorothiazid behandelt werden.

Ramipril + Hydrochlorothiazid und Kinder

Die Kombination sollte bei Kindern nicht angewendet werden. In dieser Altersgruppe liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor.