Konjugierte Östrogene + Medroxyprogesteron Gegenanzeigen

Konjugierte Östrogene und Medroxyprogesteron dürfen nicht eingesetzt werden bei:Bei den folgenden Erkrankungen kann die Wirkstoffkombination zwar angewendet werden, der Arzt muss jedoch durch laufende Kontrollen der entsprechenden Laborwerte die Entwicklung der Behandlung überprüfen und gegebenenfalls die Therapie abbrechen:

Konjugierte Östrogene + Medroxyprogesteron bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Behandlung mit konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteron während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Vor Therapiebeginn ist eine Schwangerschaft unbedingt auszuschließen. Bei Eintritt oder Verdacht darauf muss die Wirkstoffkombination sofort abgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Geschlechtsorgane des ungeborenen Kinds zu vermeiden.

Durch die Anwendung von konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat kann die Milchproduktion verringert werden. Außerdem können kleine Wirkstoffmengen in die Muttermilch und damit in den Säugling übergehen. Um Schädigungen des Kinds zu vermeiden, sollte vor einer Behandlung mit der Wirkstoffkombination abgestillt werden.

Konjugierte Östrogene + Medroxyprogesteron und Kinder

Das Anwendungsgebiet von konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteron schließt eine Behandlung von Kindern mit der Wirkstoffkombination aus.