Konjugierte Östrogene + Medroxyprogesteron – Gegenanzeigen
Konjugierte Östrogene und Medroxyprogesteron dürfen nicht eingesetzt werden bei:
- bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe der Kombination
- Schwangerschaft
- bestehenden oder früheren bösartigen Tumoren, die durch Gabe von Östrogenen weiter wachsen würden (wie etwa Brustkrebs oder Tumoren der Gebärmutter)
- unbehandelten Wucherungen der Gebärmutterschleimhaut
- diagnostisch nicht abgeklärten Blutungen aus der Scheide
- akuten oder früheren schweren Lebererkrankungen (wie Leberentzündungen, Gelbsucht, Dubin-Johnson-Syndrom, Rotor-Syndrom oder Porphyrie), zumindest solange sich bestimmte Leberwerte (Transaminasen) nicht normalisiert haben
- akuten oder früheren Blutgefäßerkrankungen, die zu Gefäßverschlüssen (Thrombosen) von Arterien oder Venen geführt haben wie etwa schwere Venenerkrankungen, Venenthrombosen, Venenentzündungen (Thrombophlebitis), einer ausgeprägten Neigung zu Krampfadern, Störungen der Blutgerinnung, Lungenembolie, Schlaganfall, Angina Pectoris, Herzinfarkt und Herzklappenfehler
- Sichelzellenanämie.
- Brustkrebs in der Familie (Verwandten ersten Grads)
- Durchblutungsstörungen an Armen, Händen und Beinen
- Bluthochdruck
- Nierenfunktionsstörungen
- Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz)
- vorausgegangene leichtere Leber- und Gallenblasenerkrankungen
- Migräne oder schwere Kopfschmerzen
- Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
- Epilepsie
- Depressionen
- Asthma
- behandelte Endometriose
- längere Ruhigstellung (etwa durch Bettlägerigkeit)
- erniedrigter Calciumspiegel im Blut
- Lupus erythematodes (schwere Allergieerkrankung)
- Erkrankungen des Auges, die auf einen erhöhten Blutdruck zurückzuführen sind (Verschluss der zentralen Netzhautvene, plötzlicher Sehverlust, Hervortreten des Augapfels, Doppelbildersehen oder Papillenödem)
- Mittelohrschwerhörigkeit, die bei früheren Schwangerschaften aufgetreten ist.
Konjugierte Östrogene + Medroxyprogesteron bei Schwangerschaft & Stillzeit
Die Behandlung mit konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteron während der Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Vor Therapiebeginn ist eine Schwangerschaft unbedingt auszuschließen. Bei Eintritt oder Verdacht darauf muss die Wirkstoffkombination sofort abgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Geschlechtsorgane des ungeborenen Kinds zu vermeiden.Durch die Anwendung von konjugierten Östrogenen und Medroxyprogesteronacetat kann die Milchproduktion verringert werden. Außerdem können kleine Wirkstoffmengen in die Muttermilch und damit in den Säugling übergehen. Um Schädigungen des Kinds zu vermeiden, sollte vor einer Behandlung mit der Wirkstoffkombination abgestillt werden.