Sibutramin – Gegenanzeigen
Sibutramin darf nicht angewendet werden bei:
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Sibutramin eingesetzt werden bei:
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
- körperlichen Ursachen für das Übergewicht (zum Beispiel schwere Schilddrüsenunterfunktion),
- Essstörungen wie Magersucht (Anorexie) oder Ess-Brech-Sucht (Bulimie),
- psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Gilles-de-la-Tourette-Syndrom,
- Missbrauch von Psychopharmaka oder Alkoholabhängigkeit,
- gleichzeitige oder weniger als zwei Wochen zurückliegende Behandlung mit Antidepressiva, MAO-Hemmern, Neuroleptika oder weiteren Abmagerungsmitteln/Appetitzüglern sowie mit Tryptophan (zur Behandlung von Schlafstörungen),
- Herzmuskelschwäche, Herzrhythmusstörungen oder beschleunigtem Herzschlag (Tachykardie),
- Angina Pectoris, arteriellen Durchblutungsstörungen beziehungsweise Störungen der Durchblutung von Armen und Beinen (periphere arterielle Verschlusskrankheit),
- einem zurückliegenden Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- schwerem Bluthochdruck (über 145/90 mmHg),
- Schilddrüsenüberfunktion,
- starken Störungen der Leber- oder Nierenfunktion,
- einem Tumor des Nebennierenmarks (Phäochromozytom),
- einer Prostatavergrößerung mit Harnabflussstörung (Restharnbildung),
- erhöhtem Augeninnendruck (grüner Star).
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt sollte Sibutramin eingesetzt werden bei:
- leicht eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion,
- Epilepsien,
- Störungen der Blutgerinnung,
- familiärem Vorkommen von motorisch-verbalen Tics (unkontrollierte Bewegungen, Zuckungen oder Wortäußerungen),
- Personen, die zu zwanghaften Essanfällen (Binge-Eating-Disorder) neigen.