Zoledronsäure Gegenanzeigen

Zoledronsäure darf nicht angewandt werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Biphosphonate.

Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen, schweren akuten Entzündungen im Magen-Darm-Bereich oder Knochenerweichung (klinisch manifeste Osteomalazie) dürfen Zoledronsäure nicht einnehmen.

Patienten mit Nierenfunktionsstörungen und Leberschäden sollten den Wirkstoff nur nach sorgfältiger ärtzlicher Nutzen-Risiko-Abwägung anwenden. Ebenso sollten Patienten mit großen operativen Eingriffen am Kiefer beziehungsweise den Zähnen vor der Anwendung ihren Arzt befragen.

Bei Herzmuskelschwäche ist eine Überwässerung des Körpers unbedingt zu vermeiden und daher eine sorgfältige ärztliche Überwachung nortwendig.

Besondere Hinweise

Während der Anwendung von Bisphosphonaten, wie Zoledronsäure, wurde über Absterben von Knochengewebe (Osteonekrosen) im Kieferbereich berichtet. Dies betraf in erster Linie Tumorpatienten. Viele dieser Patienten erhielten zusätzlich eine Chemotherapie und Kortison-haltige Medikamente (Kortikosteroide). Die Mehrzahl der berichteten Fälle trat bei gleichzeitiger zahnärztlicher Behandlung, wie zum Beispiel nach Zahnentfernungen, auf. Viele Patienten hatten Anzeichen einer Mund- und Kieferinfektion, einschließlich einer Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis).

Vor der Behandlung mit Zoledronsäure kann bei Patienten mit gleichzeitig vorhandenen Risikofaktoren eine zahnärztliche Untersuchung mit angemessenen vorbeugenden zahnmedizinischen Maßnahmen sinnvoll sein. Zu diesen Risikofaktoren zählen insbesondere:

  • Krebserkrankungen (Tumore)
  • Chemotherapie
  • Behandlung mit Kortikosteroiden
  • mangelhafte Mundhygiene.

Während der Behandlung sollten bei diesen Patienten invasive zahnärztliche Eingriffe möglichst vermieden werden.

Bei Patienten, bei denen während der Behandlung mit Bisphosphonaten eine Osteonekrose im Kieferbereich auftritt, kann ein zahnärztlicher Eingriff diesen Zustand verschlechtern.

Sind invasive zahnärztliche Eingriffe erforderlich, gibt es keine Daten, die darauf hinweisen, ob eine Unterbrechung der Bisphosphonat-Behandlung das Risiko einer Osteonekrose im Kieferbereich vermindert.

Der Behandlungsplan eines jeden Patienten sollte vom Arzt nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung individuell erstellt werden.

Zoledronsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Die Anwendung während der Schwangerschaft sollte unterbleiben, weil im Tierversuch bei hohen Dosen eine Schädigung des Ungeborenen nicht auszuschließen ist.

Da nicht bekannt ist, ob Zoledronsäure in die Muttermilch übergeht, sollte vor einer Behandlung mit dem Wirkstoff auf jeden Fall abgestillt werden.

Zoledronsäure und Kinder

Für Zoledronsäure sowie alle anderen Bisphosphonate gibt es bisher noch zu wenig Erfahrung in der Anwendung bei Kindern. Daher darf Zoledronsäure nicht bei Kindern angewendet werden.