Streptomycin Gegenanzeigen

Streptomyin darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Streptomycin oder ein anderes Aminoglykosid-Antbiotikum.

Der Wirkstoff darf ebenfalls nicht eingesetzt werden, wenn gerade unmittelbar eine Therapie mit anderen Aminoglykosid-Antibiotika vorausgegangen ist sowie bei Patienten mit Schäden des Innenohres (am Gleichgewichtsorgan oder der Gehörschnecke). Dies gilt auch für die Anwendung bei Früh- und Neugeborenen, aufgrund der Gefahr von Nierenschädigungen und Schädigungen des Innenohrs durch Streptomyin.

Bei fortgeschrittener Nierenfunktionsstörung mit einer Nierenfiltrationsrate unter 30 Millilitern pro Minute darf Streptomycin nur bei lebensbedrohlichen Infektionen gegeben werden.

Streptomycin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Streptomycin darf in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da es bei Ungeborenen zu Gehörschäden führen kann.

Streptomycin geht in die Muttermilch über, darum ist die Anwendung in der Stillzeit verboten. Beim gestillten Säugling verursacht es sonst Durchfälle und eine Sproßpilzbesiedlung der Schleimhäute. Zudem besteht bei Schädigung der Darmschleimhaut die Gefahr der Aufnahme giftig wirkender Mengen von Streptomycin in den Körper des Kindes.

Streptomycin und Kinder

Früh- und Neugeborene dürfen nur mit Streptomycin behandelt werden, wenn es der Arzt für unumgänglich hält. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Kinder unumkehrbare Schäden an der Niere oder dem Innenohr erleiden.