Levonorgestrel – Gegenanzeigen
Levonorgestrel darf nicht angewendet werden bei:
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt ist der Wirkstoff anzuwenden bei Frauen:
Vor Beginn der Behandlung mit Levonorgestrel muss eine gründliche gynäkologische Untersuchung erfolgen und eine Schwangerschaft ist auszuschließen.
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff,
- schweren Funktionsstörungen der Leber (wie beispielsweise Dubin-Johnson-Syndrom und Rotor-Syndrom), Leberentzündung oder Gelbsucht (cholestatischer Ikterus),
- einer vorausgegangenen oder bestehenden Krebserkrankung der Leber,
- Krebserkrankungen, deren Tumorwachstum durch Sexualhormone angeregt wird (zum Beispiel Brustkrebs),
- schweren, chronischen Darmerkrankungen (wie Morbus Crohn),
- Entzündungen oder Infektionen der Geschlechts- und Fortpflanzungsorgane,
- Myomen der Gebärmutter,
- Blutungen aus der Scheide ungeklärter Ursache,
- einer erhöhten Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln (Thrombose),
- bestehenden Venenerkrankungen,
- einer Fehlbildung des Mutterkuchens während einer früheren Schwangerschaft (Blasenmole),
- nach einem verhaltenen Abort (Versterben des Kindes im Mutterleib, ohne dass es zu Wehen oder Blutungen kommt).
Nur nach einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt ist der Wirkstoff anzuwenden bei Frauen:
- mit nur einem funktionsfähigen Eileiter,
- mit einem erhöhten Risiko für eine Eileiterschwangerschaft (Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter),
- unter 30 Jahren, die erstmals eine hormonelle Schwangerschaftsverhütung anwenden wollen,
- über 30 Jahren, die rauchen oder Übergewicht haben,
- mit schwerem Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Epilepsien oder Depressionen,
- die bereits einmal einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitten haben,
- die zu einer Hauterkrankung mit Fleckenbildung im Gesicht (Chloasma) neigen.
Vor Beginn der Behandlung mit Levonorgestrel muss eine gründliche gynäkologische Untersuchung erfolgen und eine Schwangerschaft ist auszuschließen.
Levonorgestrel bei Schwangerschaft & Stillzeit
Der Wirkstoff darf während der Schwangerschaft nicht eingesetzt werden, da Entwicklungsstörungen des ungeborenen Kindes nicht auszuschließen sind.In der Stillzeit kann Levonorgestrel zur Schwangerschaftsverhütung eingesetzt werden, denn es hemmt (anders als Östrogen-Gestagen-Kombinationen zur Verhütung) nicht die Bildung der Muttermilch. Da aber geringe Mengen des Wirkstoffs in die Milch übertreten und es zu möglichen Auswirkungen auf den Säugling keine ausreichenden Untersuchungen gibt, müssen Entwicklung und Wachstum des gestillten Kindes sorgfältig vom Arzt überwacht werden.
Nach der Einnahme einer hohen Dosis Levonorgestrel zur Schwangerschaftsverhütung nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr sollte erst nach 12 Stunden wieder gestillt werden.