Valproinsäure Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:

  • Überempfindlichkeit gegen Valproinsäure oder ihre Salze (Valproat)
  • schweren Funktionsstörungen der Leber oder Bauchspeicheldrüse
  • Lebererkrankungen, auch wenn sie in der Familie vorkommen. Dies gilt insbesondere für Leberfunktionsstörungen mit tödlichem Ausgang während einer Valproinsäure-Therapie bei Geschwistern.

Bei Blutgerinnungsstörungen und bestimmten Störungen der Blutbildung (Porphyrie) darf Valproinsäure ebenfalls nicht eingenommen werden.

Bei Insulin-abhängiger Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Nierenfunktionsstörungen darf der Wirkstoff nicht direkt in die Blutbahn gespritzt werden.

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung darf der Wirkstoff Kleinkindern, bei denen eine gleichzeitige Behandlung mit anderen Antiepileptika erforderlich ist oder die zeitgleich mit Acetylsalicylsäure behandelt werden, sowie mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen mit schweren Anfallsformen verabreicht werden.

Eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt und regelmäßige ärztliche Kontrollen sind außerdem erforderlich bei:

  • Knochenmarkschädigungen
  • angeborenen Enzym-Mangelkrankheiten
  • einer Verminderung des Eiweißgehalts im Blut
  • Nierenfunktionsstörungen oder bestimmten Autoimmunerkrankungen der Haut (Lupus erythematodes).

Valproinsäure bei Schwangerschaft & Stillzeit

Valproinsäure gelangt über den Mutterkuchen in den Körper des Ungeborenen und erreicht dort teilweise höhere Wirkstoffkonzentrationen als im mütterlichen Körper. Vor allem bei Einnahme vor dem ersten Schwangerschaftsdrittel kann dies beim Kind zu schweren Fehlbildungen mit späteren geistigen Einschränkungen führen. Daher sollte der Wirkstoff während der Schwangerschaft nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt und dann auch nur, wenn es unbedingt erforderlich ist,
anwendet werden.

Kann eine Behandlung in der Schwangerschaft nicht umgangen werden, sollte sie mit der niedrigsten therapeutisch wirksamen Dosierung und nicht in Kombination mit weiteren Antiepileptika durchgeführt werden. Dies ist besonders zwischen dem 20. und 40. Schwangerschaftstag sehr wichtig. Die täglich anzuwendende Dosis sollte dabei auf mehrere kleine Dosen verteilt werden.

Wird während einer Schwangerschaft Valproinsäure eingesetzt, so sollte gleichzeitig Folsäure verabreicht werden. In den letzten Wochen der Schwangerschaft wird außerdem die Gabe von Vitamin K1 an die Mutter beziehungsweise nach der Geburt an das Neugeborene empfohlen.

Bei Neugeborenen, deren Mutter mit Valproinsäure behandelt wurde, kann es zu Störungen der Blutgerinnung (hämorrhagisches Syndrom) mit Todesfällen kommen. Dieses Syndrom ist auf eine bestimmte Form der Blutarmut (Hypofibrinogenämie) zurückzuführen. Bei diesen Neugeborenen müssen daher Blutplättchen, Fibrinogen und die Blutgerinnungsfaktoren regelmäßig ärztlich kontrolliert werden. Zudem sind durch Valproinsäure ausgelöste Entzugserscheinungen beim Neugeboren möglich. Ein plötzlicher Therapieabbruch oder eine unkontrollierte Dosisminderung kann zu epileptischen Anfällen der Mutter führen und dem Kind ebenfalls Schaden zufügen.

Valproinsäure geht in geringen Mengen in die Muttermilch über. Die Wirkstoffmengen sind gering, so dass ein Abstillen in der Regel nicht nötig ist. Dennoch sollte das Kind sorgfältig ärztlich beobachtet werden.

Valproinsäure und Kinder

Valproinsäure kann zur Behandlung von Epilepsien bereits bei Neugeborenen und Säuglingen in einer entsprechend geringen Dosierung angewendet werden. Allerdings sind dabei sorgfältige ärztliche Kontrollen der Leber- und Blutgerinnungswerte erforderlich, zumal bei Kindern unter drei Jahren die Gefahr eines Leberschadens mit tödlichem Ausgang besonders hoch ist. Wenn Valproinsäure an diese Patientengruppe verabreicht wird, darf dies nicht in Kombination mit anderen Antiepileptika erfolgen.

Bei Kleinkindern, bei denen eine Kombination mit anderen Antiepileptika erforderlich ist, sowie bei mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen darf Valproinsäure nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung gegeben werden. Regelmäßige ärztliche Kontrollen sind hier unbedingt erforderlich.

Vor Therapiebeginn mit Valproinsäure bei Kindern unter 15 Jahren sind ausführliche klinische Untersuchungen vom behandelnden Arzt durchzuführen. Dazu gehören inbesondere Untersuchungen auf:

  • Leberschäden (Hepatopathie)
  • Stoffwechselstörungen,
  • Bauchspeicheldrüsenfunktionsstörungen (Pankreasaffektionen)
  • Blutgerinnungsstörungen
  • laborchemische Bestimmung (Thrombozyten, GOT, GPT, Bilirubin, gamma-GT, Lipase, alpha-Amylase im Blut, Blutzucker, Gesamteiweiß, Quick-Wert, PTT, Fibrinogen, Faktor VIII und -assoziierten Faktoren). In den ersten sechs Behandlungsmonaten müssen diese laborchemischen Untersuchungen in regelmäßigen Abständen wiederholt und die Kinder besonders sorgfältig ärztlich überwacht werden.
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollten Valproinsäure nicht zur Behandlung von krankhaft gesteigerter Stimmungslage (Manie) erhalten.