Pfefferminzblätter Gegenanzeigen

Extrakte aus Pfefferminzblättern dürfen bei Überempfindlichkeit gegen Menthol und andere Inhaltsstoffe der Pflanze nicht angewendet werden.

Das Auftragen von Pfefferminzöl auf geschädigte, verletzte oder verbrannte Haut ist untersagt. Personen, bei denen bereits Verkrampfungen der Atemmuskulatur mit Atemnot aufgetreten sind, sollten das Öl nicht inhalieren. Bei schwerem Bluthochdruck, ausgeprägter Herzmuskelschwäche, Asthma, akuter Lungenentzündung und Keuchhusten darf der Wirkstoff nicht zum Einsatz kommen. Pfefferminzöl sollte, insbesondere bei kleinen Kindern, nicht im Gesicht und in keinem Fall in Augennähe aufgetragen werden.

Personen mit Sodbrennen, gesteigerter Bildung von Magensäure, Gallensteinleiden oder Lebererkrankungen ist von der Einnahme Pfefferminzblätter-haltiger Extrakte abzuraten, da ihre Beschwerden verstärkt werden können.

Pfefferminzblätter bei Schwangerschaft & Stillzeit

Pfefferminztee darf in der Schwangerschaft und Stillzeit getrunken werden.
Ansonsten sollte ein äußerlicher oder innerlicher Einsatz von Pfefferminzblätter-haltigen Extrakten während der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, da die Unbedenklichkeit der Anwendung für Mutter und Kind noch nicht nachgewiesen ist.

Die Behandlung in der Stillzeit ist möglich. Da der Säugling nicht mit ätherischen Ölen in direkten Kontakt kommen darf, sollte eine stillende Frau Salben oder Cremes mit Pfefferminz-Extrakten nicht im Bereich der Brust auftragen.

Pfefferminzblätter und Kinder

Milde Tee-Zubereitungen sind auch für Kleinkinder geeignet.

Extrakte aus Pfefferminzblättern sowie Pfefferminzöl sollten bei Kindern unter zwei Jahren weder innerlich noch äußerlich angewendet werden.

Kinder, die zu Verkrampfungen der Atemmuskulatur oder zu Krampfanfällen neigen, sollten nicht mit Pfefferminz-haltigen Arzneimitteln behandelt werden.