Paracetamol Gegenanzeigen

Der Wirkstoff darf bei Überempfindlichkeit gegen Paracetamol sowie bei schwerer Leberzellschädigung und daraus resultierender Leberfunktionseinschränkung (schwere hepatozelluläre Insuffizienz, Child-Pugh über 9) nicht angewendet werden.

Personen mit folgenden Erkrankungen müssen während der Behandlung besonders sorgfältig ärztlich überwacht werden:

  • Leberfunktionsstörung (hepatozelluläre Insuffizienz mit Child-Pugh unter 9)
  • chronischer Alkoholmissbrauch (Alkoholabhängigkeit)
  • schwere Nierenfunktionsstörung (Kreatinin-Clearance unter zehn Milliliter pro Minute)
  • angeborene Stoffwechsel-Störung Gilbert-Syndrom (Störung des Hämoglobin-Abbaus).

Paracetamol darf auf keinen Fall höher dosiert werden als in den Packungsbeilagen vorgegeben. Bei Überschreiten der empfohlenen Dosis sind schwere Leberschäden möglich.

Wenn Sie Paracetamol nicht bestimmungsgemäß anwenden, sollten Sie nicht abrupt mit der Einnahme aufhören. Verlängern Sie besser die Einnahme-Abstände und verringern Sie die Dosis allmählich. Bitten Sie am besten Ihren Arzt um Hilfe. Absetzsymptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Muskelschmerzen, Nervosität, Schwitzen und Zittern können sehr ausgeprägt sein. Die Symptome klingen jedoch innerhalb weniger Tage ab. Bis dahin dürfen Sie keine weiteren Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat einnehmen.

Paracetamol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Schwangere Frauen sollten vor der Anwendung von Paracetamol einen Arzt befragen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch konnte bislang kein erhöhtes Risiko für Komplikationen in der Schwangerschaft oder die Gesundheit des Ungeborenen nachgewiesen werden. Trotzdem sollte Paracetamol während der Schwangerschaft nicht über einen längeren Zeitraum, in höheren Dosen oder in Kombination mit anderen schmerzstillenden Medikamenten angewendet werden.

Stillende Frauen dürfen Paracetamol anwenden, wenn Sie die Dosierungsempfehlung beachten.

Paracetamol und Kinder

Für Kinder gibt es spezielle Darreichungsformen mit geringem Wirkstoffgehalt (zum Beispiel Saft oder Zäpfchen).

Säuglinge bis zum vollendeten dritten Lebensmonat sowie Früh- und Neugeborene müssen während der Behandlung besonders sorgfältig ärztlich überwacht werden.