Nateglinid Gegenanzeigen

Nateglinid darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff sowie bei Insulin-Mangel-Diabetes (Diabetes mellitus vom Typ 1). Gleiches gilt für schwere Zuckerstoffwechselentgleisungen bis hin zum Zuckerkoma sowie bei schweren Leberfunktionsstörungen.

Weiterhin darf dieser Wirkstoff nur in Kombination mit anderen Blutzuckerspiegelsenkern gegeben werden und nicht als Einzelwirkstoff.

Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung sollte erfolgen bei mittelschweren Lebererkrankungen sowie bei Neigung zur Unterzuckerung. Bei Dialyse-Patienten (Patienten, die an der "künstlichen Niere hängen") muss die Dosis eventuell verändert werden. Gleiches gilt bei eingeschränkter Nierenfunktion sowie geschwächten oder unterernährten Patienten.

Für Patienten über 75 Jahren ist die Wirksamkeit und Sicherheit von Nateglinid nicht ausreichend belegt. Deshalb solte auch hier eine strenge ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Nateglinid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Nateglinid darf weder in der Schwangerschaft noch in der Stillzeit angewendet werden. Tierexperimentell wurde eine schädigende Wirkung auf das ungeborene Kind nachgewiesen. Außerdem ist nicht bekannt, ob der Wirkstoff in die Muttermilch übergeht.

Nateglinid und Kinder

Nateglinid ist nicht zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren geeignet.