Levomepromazin Gegenanzeigen

Levomepromazin darf nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff angewendet werden. Das Gleiche gilt bei Überempfindlichkeit gegen andere Thioxanthene oder Phenothiazine.

Weiterhin ist der Einsatz bei akuter Vergiftung durch Alkohol, Schlafmittel, Schmerzmittel und Psychopharmaka verboten.

Ein Kreislaufschock und Komazustand sowie eine Leistungsminderung des blutbildenden Systems schließt die Anwendung von Levomepromazin ebenfalls aus.

Außerdem sollten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden.

Levomepromazin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Über die Anwendung von Levomepromazin liegen keine ausreichenden Erfahrungen über die Wirkung auf das Ungeborene vor. Dieser Wirkstoff sollte darum nicht im ersten Schwangerschaftsdrittel eingesetzt werden. Im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel sollte eine Behandlung nur bei zwingender ärztlicher Begründung unter Berücksichtigung des Risikos für Mutter und Kind erfolgen. Es muss die niedrigste wirksame Dosis verabreicht werden. Zur Verhinderung von Schäden oder Entzugssymptomen beim Neugeborenen sollte Levomepromazin in den letzten zehn Tagen der Schwangerschaft gar nicht mehr angewendet werden.

Falls Levomepromazin einer Patientin im gebärfähigem Alter verschrieben wird, ist diese darauf hinzuweisen, sich unverzüglich mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen, wenn ein Schwangerschaftswunsch besteht oder eine Schwangerschaft vermutet wird.

Levomepromazin geht in die Muttermilch über. Sollte eine Therapie unverzichtbar sein, muss die Mutter abstillen. Ansonsten ist von einer Behandlung in dieser Zeit abzuraten.

Levomepromazin und Kinder

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollten nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden. Es liegen keine dokumentierten Erfahrungen zur Dosierung bei Kindern und Jugendlichen in diesem Alter vor.