Bärentraubenblätter – Gegenanzeigen
Medikamente mit Blättern der Bärentraube oder deren Auszügen dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen Bärentraubenblätter besteht.
In Tierversuchen zeigen Arbutin und Methylarbutin, die Abbauprodukte der Bärentrauben-Inhaltsstoffe, erbgutverändernde und damit krebserregende Eigenschaften. Außerdem ist bekannt, dass sie eine leberschädigende Wirkung entfalten können. Um eine Schädigung der Leber auszuschließen, sollten Extrakte aus Bärentraubenblättern daher höchstens an sieben aufeinander folgenden Tagen und nicht häufiger als fünf Mal pro Jahr angewendet werden.
In Tierversuchen zeigen Arbutin und Methylarbutin, die Abbauprodukte der Bärentrauben-Inhaltsstoffe, erbgutverändernde und damit krebserregende Eigenschaften. Außerdem ist bekannt, dass sie eine leberschädigende Wirkung entfalten können. Um eine Schädigung der Leber auszuschließen, sollten Extrakte aus Bärentraubenblättern daher höchstens an sieben aufeinander folgenden Tagen und nicht häufiger als fünf Mal pro Jahr angewendet werden.