Bärentraubenblätter Gegenanzeigen

Medikamente mit Blättern der Bärentraube oder deren Auszügen dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen Bärentraubenblätter besteht.

In Tierversuchen zeigen Arbutin und Methylarbutin, die Abbauprodukte der Bärentrauben-Inhaltsstoffe, erbgutverändernde und damit krebserregende Eigenschaften. Außerdem ist bekannt, dass sie eine leberschädigende Wirkung entfalten können. Um eine Schädigung der Leber auszuschließen, sollten Extrakte aus Bärentraubenblättern daher höchstens an sieben aufeinander folgenden Tagen und nicht häufiger als fünf Mal pro Jahr angewendet werden.

Bärentraubenblätter bei Schwangerschaft & Stillzeit

Der pflanzliche Wirkstoff Bärentraubenblätter darf während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Bärentraubenblätter und Kinder

Extrakte der Bärentraube dürfen Kindern unter zwölf Jahren nicht gegeben werden.