Liebstöckelwurzel + Tausendgüldenkraut + Rosmarinblätter Gegenanzeigen

Die Wirkstoffe Liebstöckelwurzel, Tausendgüldenkraut und Rosmarinblätter dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen eine oder mehrere dieser Pflanzen bekannt ist.

Außerdem darf die Wirkstoffkombination bei Patienten mit Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödemen), Herzschwäche (Herzinsuffizienz) oder Nierenfunktionsstörungen nicht verabreicht werden.

Patienten mit Geschwüren im Magen-Darm-Bereich sollten die Wirkstoffkombination ebenfalls nicht einnehmen, weil Tausendgüldenkraut die Magensäurebildung anregt.

Von intensiver Sonnenbestrahlung während der Behandlung wird abgeraten, weil Inhaltsstoffe des Liebstöckels unter Einwirkung von UV-Strahlung Hautentzündungen verursachen können.

Liebstöckelwurzel + Tausendgüldenkraut + Rosmarinblätter bei Schwangerschaft & Stillzeit

Vor Anwendung der Wirkstoffe Liebstöckelwurzel, Tausendgüldenkraut und Rosmarinblätter während der Schwangerschaft sollte eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgen. Zwar sind keine Auswirkungen auf das Ungeborene in Untersuchungen beschrieben, jedoch haben einige ätherische Öle giftige Wirkungen, die auch das Ungeborene betreffen können.

Für Anwendung der Wirkstoffkombination während der Stillzeit gibt es keine Bedenken.

Liebstöckelwurzel + Tausendgüldenkraut + Rosmarinblätter und Kinder

Die Wirkstoffkombination Liebstöckelwurzel + Tausendgüldenkraut + Rosmarinblätter darf bei Schulkindern, Kleinkindern und Säuglingen angewendet werden.