- Anzeige -

Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 Gegenanzeigen

Hersteller
neuraxpharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Verschreibung
rezeptpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Wann dürfen Sie Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 nicht einsetzen?

Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 – Schwangerschaft & Stillzeit

Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 enthält den Wirkstoff Levodopa + Carbidopa. Deswegen sind für Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 die Hinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit von Levodopa + Carbidopa relevant: Levodopa + Carbidopa – Schwangerschaft und Stillzeit

Kann Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 auch bei Kindern eingesetzt werden?

Ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kinder mit Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 behandelt werden können, ist ebenfalls vom enthaltenen Wirkstoff abhängig: Levodopa + Carbidopa bei Kindern

Allgemeine Gegenanzeigen für Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50

Wann dürfen Sie Levodop-neuraxpharm 100/25/-200/50 nicht einsetzen? Auch das hängt vom enthaltenen Wirkstoff ab: Gegenanzeigen für Levodopa + Carbidopa