Bacitracin + Neomycin Gegenanzeigen

Die Kombination aus Bacitracin und Neomycin darf bei Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder andere Aminoglykosid-Antibiotika sowie bei stark eingeschränkter Nierenfunktion oder Vorschädigungen des Gehör- und Gleichgewichtsorgans nicht angewendet werden.

Eine besonders sorgfältige ärztliche Überwachung ist erforderlich bei Patienten mit nervenbedingten Muskelstörungen wie Myasthenia gravis oder die gleichzeitig Muskelentspannungsmittel erhalten sowie bei Patienten, die bei früheren Erkrankungen Kanamycin und/oder Streptomycin eingenommen haben, wodurch schon eine subjektiv oft nicht wahrnehmbare Einschränkung der Hörfähigkeit in den hohen Frequenzbereichen bestehen kann.

Bacitracin + Neomycin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf die Wirkstoffkombination nicht angewendet werden, da die Möglichkeit einer Schädigung des Kindes besteht.

Bacitracin + Neomycin und Kinder

Bei Früh- und Neugeborenen darf die Wirkstoffkombination nicht angewendet werden.