Fenchelfrüchte + Anisfrüchte + Kümmelfrüchte Gegenanzeigen

Bei bekannter Unverträglichkeit gegen einen der Wirkstoffe der Kombination aus Fenchelfrüchten, Anisfrüchten und Kümmelfrüchten darf das Mittel auf keinen Fall eingenommen werden:

Fenchel- und Kümmelfrüchte können zu allergischen Reaktionen führen, wenn schon eine Allergie gegen Antipsoriatika (Methoxsalen-Typ), Sellerie-Karotten-Beifuß-Gewürz oder Monoterpene besteht.

Fenchelfrüchte können zudem allergische Reaktion bei einer Allergie gegen Hydroxycumarin (Hymecromon-Typ) verursachen.

Anisfrüchte können allergische Reaktionen auch bei einer Allergie gegen Phenol oder Kaffeesäure auslösen.

Die Kombination sollte nicht über einen längeren Zeitraum und in hohen Dosen eingenommen werden.

Fenchelfrüchte + Anisfrüchte + Kümmelfrüchte bei Schwangerschaft & Stillzeit

Schwangere oder Stillende sollten sich stets von ihrem Arzt oder Apotheker beraten lassen, bevor sie diese Wirkstoffkombination anwenden.

Fenchelfrüchte + Anisfrüchte + Kümmelfrüchte und Kinder

Kinder können Tees mit dieser Wirkstoffkombination unbedenklich anwenden. Allerdings sollte auch der Tee über einen längeren Zeitraum nur in Absprache mit dem Kinderarzt eingenommen werden.

Reines Fenchelöl kann bei Säuglingen und Kindern akute Atemnot und Erregungszustände hervorrufen. Für diese Altergruppe entfallen daher andere Darreichungsarten der Kombination außer Tees.