Acetazolamid Gegenanzeigen

Acetazolamid dient nicht zur Langzeitbehandlung einer chronischen Augeninnendruckerhöhung (Grüner Star), wenn der Kammerwinkel des Auges geschlossen ist.

Acetazolamid darf nicht angewendet werden bei einer gesteigerten Chloridkonzentration im Blut. Diese kann zu einer Übersäuerung (hyperchlorämische Azidose) führen.

Bei Gicht ist die Anwendung nicht erlaubt, da sich vermehrt Harnstoffkristalle im Gewebe bilden können.

Wegen seiner harntreibenden Wirkung darf Acetazolamid nicht bei eingeschränkter Nierentätigkeit, etwa durch Nebennierenfunktionsschwächen (Nebenniereninsuffizienz), angwendet werden. Auch bei einer erhöhten Kalziumblutkonzentration (Hyperkalziämie) ist von einer Einnahme des Wirkstoffs Abstand zu nehmen.

Acetazolamid bei Schwangerschaft & Stillzeit

Acetazolamid kann den Salzhaushalt der Schwangeren stören und sich damit negativ auf das Ungeborene auswirken. Auch die Durchblutung des Mutterkuchens (Plazenta) kann verringert werden. Während der Schwangerschaft sollte der Wirkstoff daher nicht angewendet werden.

Acetazolamid geht in die Muttermilch über und hemmt die Milchbildung. In Abhängigkeit von Dosis, Art der Anwendung und Dauer kann eine ernsthafte Schädigung des Säuglings eintreten (Herzrhythmusstörungen oder Blutungsneigung). Stillende Mütter sollten nicht mit Acetazolamid behandelt werden oder abstillen.

Acetazolamid und Kinder

Da es über die Anwendung bei Kindern bislang keine gesicherten Erfahrungen gibt, sollte Acetazolamid bei Kindern unter zwölf Jahren nicht angewendet werden.