Arbeitszeugnis - das gehört nicht herein

Was steckt eigentlich hinter den Formulierungen beim Arbeitszeugnis?
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Längst nicht alles, was Sie im Verlauf Ihres Anstellungsverhältnisses erlebt haben, darf einen Platz in Ihrem Zeugnis finden.
Arbeitszeugnis - was darf nicht drinstehen?
Die folgenden Angaben sollte Ihr Zeugnis nicht enthalten:
- Gehaltsangaben
- Krankheiten
- Fehlzeiten
- Negative Beobachtungen und Bemerkungen
- Abmahnungen
- Leistungsabfall
- Alkoholabhängigkeit
- Behinderungen
- Betriebsratstätigkeit
- Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand könnte signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied sind.
- Religions- und Parteizugehörigkeit
- Vorstrafen
- Nebentätigkeiten und Ehrenämter
- Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Kündigungsgrund darf nicht genannt werden
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, sollte der Kündigungsgrund nur dann im Zeugnis enthalten sein, wenn dies nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann.
Im ausführlichen ellviva-Special "Arbeitszeugnisse - worauf es wirklich ankommt" lesen Sie, was das A und O eines guten Zeugnisses ausmacht und welche Inhalte unbedingt darin enthalten sein müssen.