Geschäftsessen - diese Regeln gelten

Ein schön gedeckter Tisch mit Antipasti und einer Wurstplatte
Wer darf eigentlich beim Geschäftsessen zuerst zugreifen?
Ein Geschäftsessen im Restaurant ist eine besondere Angelegenheit. Die Umgangsformen der "alten Schule" sind hier sehr wichtig.

Im Gegensatz zu einem abendfüllenden mehrgängigen Menü werden mittags oft nur Vorspeise und Hauptgericht oder Hauptgang mit Dessert gewählt, um Zeit zu sparen. Beim Mittagessen sind alkoholfreie Getränke üblich. 

"Ladies first" – nicht mehr zwingend. Eine Dame, die die Rechnung bezahlt, den Wein auswählt oder zuerst das Restaurant betritt – im Gegensatz zu früher, ist all das heutzutage "normal".

Getränke bestellt der Gastgeber

Im Unterschied zur Speisekarte, bekommt nicht jeder Gast eine Getränkekarte, sondern nur der Gastgeber. Als solcher erkundigen Sie sich nach den Vorlieben Ihrer Gäste, suchen einen entsprechenden Wein aus oder machen zumindest Vorschläge. Sie sind es auch, dem der Probierschluck zusteht. Einen falsch temperierten oder korkigen Wein können Sie ruhig zurückgehen lassen.

Wein - wer bestellt?

Wer nicht über profundes Weinwissen verfügt, kann einfach den Getränkekellner (Sommelier) um eine Empfehlung für einen passenden Wein bitten.

Alkohol erlaubt? 

Als Gastgeber dürfen Sie auf Alkohol verzichten und trotzdem Ihre Gäste dazu einladen. Dies gilt heute nicht mehr als unhöflich.

Missgeschicke - wo drohen Peinlichkeiten?

Malheurs und Ungeschicke passieren jedem mal. Eine souveräne Reaktion und Rücksichtnahme spart manche Peinlichkeit:

  • Für Flecken im Tischtuch braucht ein Gast nicht aufzukommen, wohl aber für ein zerbrochenes Glas und ähnliche Schäden – wenn es verlangt wird.
  • Fällt Ihnen ein Besteckteil auf den Boden, essen Sie keinesfalls einfach damit weiter. Bitten Sie den Ober um ein neues.
  • Schalten Sie Ihr Handy aus oder stumm. Anrufe belästigen die anderen Gäste sehr und können äußerst peinlich sein.

Rechnung und das Trinkgeld

In einem guten Restaurant bringt der Ober die Rechnung gefaltet auf einem Teller oder Tablett. Der Gastgeber bezahlt. Wer getrennte Rechnungen wünscht, sollte den Ober darauf schon bei der Bestellung aufmerksam machen. Beim Trinkgeld liegen Sie mit fünf bis zehn Prozent vom Rechnungsbetrag immer richtig. Natürlich nur, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben. Waren Sie nicht zufrieden, dürfen Sie auf ein Trinkgeld verzichten. Hat man Sie besonders verwöhnt, steht es Ihnen aber natürlich auch frei, mehr zu geben. Ein zusätzlich ausgesprochenes "Dankeschön" beim Abschied erhöht den Wert einer solchen nonverbalen Anerkennung noch um ein Vielfaches.