Kündigungsgründe - welche sind zulässig?

Auf einem Kärtchen steht "you´ re fired" (englisch für du bist gefeuert)
Kopf hoch! ellviva gibt Tipps rund um die Kündigung.
Sind Sie länger als sechs Monate beschäftigt und ist Ihr Betrieb kein Kleinbetrieb, muss der Arbeitgeber besondere Gründe anführen, die eine Kündigung rechtfertigen.

Betriebliche Gründe für Kündigungen

Das können betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe sein. Die meisten Kündigungen sprechen Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen aus. Im Einzelnen wird oft eine schlechte Auftragslage genannt oder der Zwang, Kosten zu sparen. Als betrieblicher Grund gilt auch, wenn das Unternehmen ganze Produktzweige einstellt oder Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Grundsätzlich sind diese Gründe rechtens - vorausgesetzt, sie sind nachvollziehbar. Die Gründe dürfen nicht nur kurzfristig bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen sollen grundsätzlich die letzte Möglichkeit sein.

Kündigung - Sozialauswahl prüfen

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber darauf achten, den Mitarbeitern am ehesten zu kündigen, die den Verlust der Stelle am ehesten verkraften können. Für diese so genannte Sozialauswahl gibt es keine festen Regeln, aber verschiedene Kriterien.

  • familiäre Verpflichtungen: Ein Single ohne Unterhaltspflichten genießt weniger Schutz als ein Familienvater.
  • Alter: Bei jüngeren Mitarbeitern geht man davon aus, dass sie - weil jung und familiär oft ungebunden - eher einen Ersatz für die Stelle finden können.
  • Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Mitarbeiter im Betrieb ist, desto höher wird seine Schutzbedürftigkeit angesetzt.

Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber auch prüfen, ob der Mitarbeiter in einem anderen Bereich eingesetzt werden kann. Gegebenenfalls muss er dafür eine Umschulung oder Weiterbildung anbieten.