Probesitzungen

Sie haben eine Bedenkzeit von ein bis zwei Wochen gehabt. Wenn Sie sich für einen Therapeuten entschieden haben und auch er Ihnen signalisiert hat, dass er Ihnen einen Behandlungsplatz anbieten kann, sollten Sie ihn wieder anrufen. Vereinbaren Sie mit ihm Probesitzungen. Das sind etwa fünf bis acht Sitzungen von 50 Minuten Dauer.

 

In dieser Zeit lernen Sie den Arbeitsstil und die Vorgehensweisen des Therapeuten kennen. Es kann sein, dass der Therapeut Ihre Laiendiagnose noch einmal mit professionellen Diagnoseinstrumenten - Tests und Fragebögen - prüft. Manche Therapeuten machen dabei auch eine lebensgeschichtliche Analyse oder Verhaltensanalyse.

 

Kosten trägt die Krankenkasse

Die Kosten für diese Probesitzungen trägt die Krankenkasse, sofern sie auch die nachfolgende Therapie finanziert.

Ansonsten müssen Sie fragen, welches Honorar der Therapeut für die Probesitzungen verlangt. Nach Ablauf der Probezeit können Sie entweder die Therapie abbrechen oder fortsetzen.

 

Von der Probesitzung zur Therapie

Die Vereinbarung über den Beginn einer Therapie geschieht meistens mündlich. Manche Therapeuten schließen auch einen schriftlichen Therapievertrag, in dem Rechte und Plichten festgelegt sind. Fällt Ihre Wahl auf ein Nicht-Richtlinienverfahren, sollten Sie mit dem Therapeuten unbedingt das Stundenhonorar, die Anzahl der Sitzungen pro Woche, die Gesamtdauer der Therapie und mögliche Zusatzkosten abklären.