Methocarbamol Gegenanzeigen

Methocarbamol darf nicht angewendet werden bei:

  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • Patienten, die sich im Koma oder ähnlichen bewusstseinsgetrübten Zuständen befinden
  • Gehirnerkrankungen wie zum Beispiel Epilepsie
  • schwerer Muskelschwäche (Myasthenia gravis).

Bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen oder eingeschränkter Nierenfunktion darf Methocarbamol nur nach ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung und steter Kontrolle gegeben werden.

Methocarbamol wirkt allgemein dämpfend auf das Zentrale Nervensystem (ZNS). Das wird durch Alkohol und andere ZNS-dämpfende Mittel noch verstärkt. 

Methocarbamol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Methocarbamol darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da es keine ausreichenden Erfahrungen mit einer Anwendung in der Schwangerschaft gibt. Es wurden auch nicht im ausreichenden Maße Tierversuche zu den Auswirkungen auf Schwangerschaft, Entwicklung des Ungeborenen, Geburt und Entwicklung des Neugeborenen angestellt, um das Risiko für den Menschen abzuschätzen.

Es ist nicht bekannt, ob Methocarbamol und/oder seine Stoffwechselprodukte beim Menschen in die Muttermilch übergehen. Bei Hunden werden sie in die Milch ausgeschieden. Methocarbamol darf daher auch in der Stillzeit nicht angewendet werden. Wenn der Arzt den Einsatz für unumgänglich hält, sollte abgestillt werden.

Methocarbamol und Kinder

Methocarbamol kann bei Kinder ab zwölf Jahren eingesetzt werden.