Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat – Gegenanzeigen
Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat muss bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff sofort abgesetzt werden. Wenn schon eine Allergie dagegen bekannt ist, darf er erst gar nicht zum Einsatz kommen.
Außerdem darf der Wirkstoff nicht im Bereich der Augen angewendet werden, da er eine augenreizende Wirkung hat.
Außerdem darf der Wirkstoff nicht im Bereich der Augen angewendet werden, da er eine augenreizende Wirkung hat.