Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat Gegenanzeigen

Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat muss bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff sofort abgesetzt werden. Wenn schon eine Allergie dagegen bekannt ist, darf er erst gar nicht zum Einsatz kommen.

Außerdem darf der Wirkstoff nicht im Bereich der Augen angewendet werden, da er eine augenreizende Wirkung hat.

Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Da der Wirkstoff bei äußerlicher Anwendung nicht in den Körper aufgenommen wird, bestehen gegen die Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit keine Bedenken.

Phenol-Methanal-Harnstoff-Polykondensat und Kinder

Bei manchen Darreichungsformen des Wirkstoffes liegen noch keine Erfahrungen bei Patienten unter 18 Jahren vor. Die Hersteller machen zu den Altersbeschränkungen für den Einsatz zum Teil unterschiedliche Angaben.