Bedingungen der Kostenübernahme

Die Psychotherapierichtlinien sind eine Vereinbarung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Darin sind die Bedingungen der Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

Nach diesen Richtlinien werden nur Behandlungen in Psychoanalyse, tiefenpsychologischen Verfahren und Verhaltenstherapie übernommen - daher werden sie „Richtlinienverfahren“ genannt. Diese Verfahren sind als geeignet anerkannt.

Dominanz der Mediziner

Dies entspricht jedoch nicht dem Stand der Wissenschaft, denn auch andere Psychotherapieformen sind wirkungsvoll. Die Anerkennung der drei genannten Formen als Richtlinienverfahren ist eine Folge der berufspolitischen Dominanz der Mediziner über die Psychotherapie.

Ihre Lobby grenzt nach wie vor auch solche psychotherapeutischen Verfahren aus, deren wissenschaftliche Fundierung und Effektivität ebenfalls nachgewiesen ist. Zu diesen ausgegrenzten und damit nicht bezahlten Verfahren gehören zum Beispiel die Gesprächstherapie oder die Gestalttherapie.