Medizinisches Lexikon

Zuzahlungsbefreiung

Alle Kassenpatienten müssen einen gewissen Teil der durch ihre Krankheiten verursachten Kosten selbst tragen. Unter diese so genannte Zuzahlung fallen die Gebühren für Medikamente und die Praxisgebühr. Von der Zuzahlung befreit sind Patienten, die außergewöhnliche Belastungen (geringes Einkommen, hohe Krankheitskosten) nachweisen können. Auch für Medikamente, die unter einer bestimmten Preisgrenze liegen, muss nichts zugezahlt werden.