Schlafstörungen Behandlung

Die Mehrzahl der Schlafmittel ist verschreibungspflichtig, da sie schon nach relativ kurzer Zeit abhängig machen können. Das bedeutet, dass nach dem Absetzen Entzugserscheinungen auftreten. Außerdem kann die Schlafstörung dann schlimmer auftreten als zuvor. Des Weiteren vermindern die Mittel die Wachheit und Aufmerksamkeit am Tag. Schlafmittel sollten immer nur kurzzeitig eingenommen werden.

Die am häufigsten verschriebenen Schlafmittel sind Benzodiazepine und Benzodiazepin-Abkömmlinge. Sie fördern den Schlaf zuverlässig, indem sie die Schlafstadien zwei und drei (siehe Ursachen) verlängern. Der REM-Schlaf wird nur wenig beeinflusst. Diese Wirkstoffe sollten maximal drei bis vier Wochen eingenommen werden. Häufig verwendete Benzodiazipine sind Oxazepam, Bromazepam und Diazepam.

Sehr ähnlich wie Benzodiazepine wirken die Substanzen Zolpidem, Zaleplon und Zopiclon. Bei ihnen soll die Gefahr des Abhängigwerdens geringer sein, bewiesen ist dies aber nicht.

Schließlich gibt es noch Chloralhydrat, eines der ältesten Schlafmittel, das heute aber nicht mehr so weit verbreitet ist. Auch Chloralhydrat kann abhängig machen.

Ferner werden bei Schlafstörungen auch tri- und tetrazyklische Antidepressiva wie die Wirkstoffe Opipramol oder Trimipramin verschrieben. Auch Melperon-HCl aus der Gruppe der Neuroleptika sowie H1-Antihistaminika wie Promethazin oder Hydroxycin-dihydrochlorid kommen zum Einsatz.

Die früher häufig verwendeten Barbiturate werden heute nicht mehr zur Behandlung von Schlafstörungen eingesetzt. Sie sind für diesen Zweck nicht mehr zugelassen. Außerdem unterliegen sie bis auf einige Ausnahmen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).