Der Betriebsarzt

Auch ein Betriebsarzt kann ein Ansprechpartner sein. In größeren Firmen bestehen ganze Arbeitsschutzabteilungen, mittlere Betriebe beschäftigen eine oder mehrere Sicherheitsfachkräfte, in Kleinbetrieben gibt es hingegen keinen Betriebsarzt.

Zu den Aufgaben von Betriebsärzten gehört es, sich um das körperliche und psychische Wohlergehen von Betriebsangehörigen zu kümmern. Sie beraten außerdem die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, bei der Gesundheitsförderung, beim Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung.

Erster Ansprechpartner bei beruflichen Belastungen

Betriebsärzte untersuchen die Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre beruflichen Belastungen und auf die Ergonomie der Arbeitsplätze. Sie behandeln jedoch nicht, sondern sind nur beratend tätig. Als erster Ansprechpartner – vor allem, wenn Ihre Symptome sich vorwiegend im beruflichen Bereich zeigen - ist der Betriebsarzt geeignet.

Denn er muss zunächst abklären, ob Ihre Beschwerden durch Ihre berufliche Tätigkeit verursacht werden. Häufig ist er außerdem offen für die Problembereiche Mobbing und Burnout. Zwar kann er nicht direkt eingreifen, aber er kann im Betrieb auf Veränderungen hinwirken und Ihnen einen geeigneten Spezialisten nennen.