Zotepin Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegenüber Zotepin und strukturverwandten Neuroleptika darf der Wirkstoff nicht eingesetzt werden.

Bei akuten Vergiftungen durch Psychopharmaka, Schlaf- oder Beruhigungsmittel, opioide Schmerzmittel oder Alkohol sowie bei Blutbildungsstörungen des Knochenmarks muss eine Zotepin-Therapie unterbleiben.

Nur bei sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den Arzt dürfen Patienten mit:
  • schweren Herzerkrankungen,
  • Störungen der Leberfunktion oder Nierenfunktion,
  • erhöhtem Prolaktin-Spiegel sowie Frauen mit Zyklusstörungen und -beschwerden,
  • Prolaktin-abhängigen Tumoren (beispielsweise Brustkrebs),
  • einem Tumor des Nebennierenmarks (Phäochromozytom),
  • Blutdruckschwankungen, zu niedrigem Blutdruck oder Blutdruckabfall beim Aufstehen aus der liegenden Position,
  • Parkinson-Krankheit,
  • Epilepsien und einer Neigung zu Krampfanfällen,
  • chronischen Atembeschwerden und Asthma,
  • Blasenentleerungsstörungen mit Restharnbildung,
  • Verengungen im Magen-Darm-Kanal (beispielsweise Pylorusstenose),
  • erhöhtem Augeninnendruck (grüner Star)

behandelt werden. Diese Personen müssen streng überwacht werden.

Zotepin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Zotepin sollte während der Schwangerschaft nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt eingesetzt werden, weil die Unbedenklichkeit der Anwendung für Mutter und Kind nicht nachgewiesen ist. Frauen im gebärfähigen Alter wird empfohlen, während der Therapie empfängnisverhütende Maßnahmen zu treffen. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden.

Zotepin und Kinder

Zur Behandlung von Kindern und Jungendlichen unter 16 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor, daher ist von einer Zotepin-Therapie abzuraten.