Vitamin D Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, erhöhtem Calciumspiegel im Blut (Hyperkalziämie) und/oder Urin sowie bei Neigung zu calciumhaltigen Nierensteinen darf Vitamin D nicht angewendet werden.

Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt darf Vitamin D angewendet werden bei
  • der Bindegewebskrankheit Sarkoidose
  • Funktionsstörungen der Nebenschilddrüse (Pseudohyperparathyreodismus)
  • eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
  • gestörter Ausscheidung von Calcium und Phosphat.

Vitamin D bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bei einer Überdosierung von Vitamin D (Colecalciferol) während der Schwangerschaft kann das Kind körperlich und geistig schwer geschädigt werden. Schwangere sollten deshalb pro Tag nicht mehr als zehn Mikrogramm (500 I.E.) Vitamin D zu sich nehmen. Dieser Tagesbedarf wird normalerweise bereits mit der Nahrung aufgenommen. Die zusätzliche Anwendung des Wirkstoffs muss deshalb unbedingt ärztlich überwacht werden.

Vitamin D geht in die Muttermilch und damit in den Säugling über. Allerdings war bisher auch bei Überdosierung noch keine Schädigung des Kindes auf diesem Wege nachweisbar.

Vitamin D und Kinder

Kinder dürfen Vitamin D (Colecalciferol) einnehmen. Allerdings sollte besonders niedrig dosiert werden, um eine zu starke Erhöhung des Kalziumspiegels im Blut zu vermeiden.