Vitamin D – Gegenanzeigen
Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, erhöhtem Calciumspiegel im Blut (Hyperkalziämie) und/oder Urin sowie bei Neigung zu calciumhaltigen Nierensteinen darf Vitamin D nicht angewendet werden.
Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt darf Vitamin D angewendet werden bei
Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt darf Vitamin D angewendet werden bei
- der Bindegewebskrankheit Sarkoidose
- Funktionsstörungen der Nebenschilddrüse (Pseudohyperparathyreodismus)
- eingeschränkter Bewegungsfähigkeit
- gestörter Ausscheidung von Calcium und Phosphat.
Vitamin D bei Schwangerschaft & Stillzeit
Bei einer Überdosierung von Vitamin D (Colecalciferol) während der Schwangerschaft kann das Kind körperlich und geistig schwer geschädigt werden. Schwangere sollten deshalb pro Tag nicht mehr als zehn Mikrogramm (500 I.E.) Vitamin D zu sich nehmen. Dieser Tagesbedarf wird normalerweise bereits mit der Nahrung aufgenommen. Die zusätzliche Anwendung des Wirkstoffs muss deshalb unbedingt ärztlich überwacht werden.Vitamin D geht in die Muttermilch und damit in den Säugling über. Allerdings war bisher auch bei Überdosierung noch keine Schädigung des Kindes auf diesem Wege nachweisbar.