Vitamin A Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Retinol dürfen Vitamin-A-haltige Medikamente nicht angewendet werden (weder am Auge, auf der Haut oder eingenommen).

Bei gleichzeitiger Behandlung mit Vitamin-A-Säure, beispielsweise mit Tretinoin gegen Akne (sogenannte Retinoid-Therapie), dürfen keine weiteren Vitamin-A-Anwendungen erfolgen.

Vitamin A ist in hohen Dosierungen fruchtschädigend. Mehr als 8.000 Internationale Einheiten (I.E.) täglich (etwa 2,4 Milligramm) dürfen während der Schwangerschaft wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen nicht eingenommen werden. Generell sollten Frauen im gebärfähigen Alter ohne sicheren Empfängnisschutz nicht mehr als täglich 25.000 I.E. zuführen.

Personen mit erhöhtem Hirndruck oder Vitamin-A-Überdosierung (Hypervitaminose) dürfen den Wirkstoff nicht einnehmen.

Personen mit Leber- und Nierenfunktionsstörungen sollten Vitamin A nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden.

Bei Patienten mit Alkoholabhängigkeit verstärkt die gleichzeitige Zufuhr von Alkohol und größeren Mengen Vitamin A eine Leberschädigung. Darum sollte Vitamin A bei diesen Patienten nur nach sorgfältiger ärztlicher Risiko-Nutzen-Abwägung eingesetzt werden. Außerdem ist eine regelmäßige Leberfunktionskontrolle während der Behandlung erforderlich.

Bei starken Rauchern weisen Untersuchungen auf einen Zusammenhang zwischen einer Vitamin-A-Überdosierung und einem erhöhten Lungenkrebs-Risiko hin.

Vitamin A kann bei Patienten, die sich einer Blutwäsche (Hämodialyse) unterziehen müssen, zu einer Vitamin-A-Blutkonzentrationserhöhung in Kombination mit einem Blut-Kalzium-Anstieg führen. Der Vitamin-A-Blutwert solcher Patienten sollte daher unbedingt ärztlich überwacht werden.

Patienten mit einer besonders schweren Blutfettwerterhöhung (Hypertriglyceridämie Typ V) haben bei einer Vitamin-A-Therapie ein erhöhtes Risiko an einer Vitamin-A-Überdosierung zu erkranken. Deshalb ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolle der Vitamin-A-Blutwerte erforderlich.

Vitamin A bei Schwangerschaft & Stillzeit

Vitamin A sollte während der Schwangerschaft nur zugeführt werden, wenn der Arzt eine Vitamin-A-Unterversorgung festgestellt hat. De Dosierungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, da eine Überdosierung zu Missbildungen des Ungeborenen oder zu Fehlgeburten führen kann. Falls eine Vitamin-A-Gabe bei schwangeren Frauen erforderlich ist, beträgt die empfohlene maximale Tagesdosis 2,4 Milligramm Retinol (Vitamin A), beziehungsweise 8.000 I.E.; die maximale Einzeldosis beträgt 0,9 Milligramm Retinol, beziehungsweise 3.000 I.E.. Frauen im gebärfähigen Alter sollten vor einer Vitamin-A-Zufuhr ebenfalls einen Arzt fragen.

In der Stillzeit dürfen Vitamin-A-haltige Medikamente ebenfalls nur auf Empfehlung des Arztes eingesetzt werden. Vitamin A geht in die Muttermilch über und könnte so Überdosierungen beim Säugling hervorrufen.

Hinweis:
Leber kann Vitamin A in Konzentrationen enthalten, die besonders in der Frühschwangerschaft zu kindlichen Missbildungen führen können (bis über 100.000 I.E. pro 100 Gramm). Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel und Frauen mit Kinderwunsch sollten deshalb auf den Verzehr von Leber verzichten und statt dessen vermehrt carotinreiche Säfte und Gemüse zu sich nehmen (Karotten und grünes Gemüse). Im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel ist der Verzehr von Leber bezüglich der darin enthaltenen Vitamin-A-Konzentrationen unbedenklich.

Frauen im gebärfähigen Alter sollten im Allgemeinen keine größeren Mengen Leber auf einmal verzehren. Häufigere kleine Portionen (50 bis 75 Gramm) sind vorzuziehen.

Vitamin A und Kinder

Säuglinge und Kinder dürfen Vitamin A nur nach Anordnung des Arztes erhalten. Dabei müssen die Dosierungsvorschriften unbedingt eingehalten werden, um eine Überdosierung zu vermeiden.

Bei Kindern kann eine dauerhaft hochdosierte Vitamin-A-Zufuhr zu frühzeitigem Verschluss der Wachstumsfugen sowie zur Verdickung der langen Röhrenknochen (zum Beispiel der Oberschenkelknochen) kommen. Beides führt zu Wachstumsverzögerungen der Kinder.