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Vertigo-neogama Liquidum 2% Warnhinweise

Achtung!

Dieses Medikament ist außer Handel. Beachten Sie unbedingt diese Hinweise!
Hersteller
Hormosan Pharma GmbH
Wirkstoff
Verschreibung
rezeptpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bitte beachten Sie bei der Anwendung von Vertigo-neogama Liquidum 2% die unten aufgeführten Warnhinweise.

  • Der Patient sollte während der Therapie mit denm Medikament keinen Alkohol trinken.
  • Bei Auftreten von Fieber muss zum Ausschluss eines malignen neuroleptischen Syndroms der Arzt aufgesucht werden.
  • Die gleichzeitige Einnahme von Levodopa zur Behandlung der Parkinson-Krankheit ist nicht erlaubt.
  • Bei plötzlicher Muskelsteifigkeit im Kopf-Hals-Schulter-Bereich sollte der Arzt informiert werden.
  • Der Wirkstoff kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.
  • Der enthaltene Hilfsstoff Natriumbenzoat kann zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen.
  • Bei langfristiger Therapie müssen Blutbild, Leberwerte, Nierenfunktionen sowie Kreislauffunktionen regelmäßig kontrolliert werden.
  • Fünf Milliliter der Lösung entsprechen 0,37 Broteinheiten.
  • Vorsicht bei Patienten mit schweren Psychosen
  • Nicht anwenden bei Patienten mit Fruktose-Unverträglichkeit
  • Darf nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden.

Arzneimittel können allergische Reaktionen auslösen. Anzeichen hierfür können sein: Hautrötung, Schnupfen, Juckreiz, Schleimhautschwellung, Jucken und Rötung der Augen, Verengung der Atemwege (Asthma). In seltenen Fällen kann es zum allergischen Schock mit Bewusstlosigkeit kommen. Sollten Sie Anzeichen einer allergischen Reaktion wahrnehmen, so informieren Sie umgehend einen Arzt.