Verapamil – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei:
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt sollte der Wirkstoff angewandt werden bei
Wird der Wirkstoff bei einer akuten Schwäche der Herzkranzgefäße gegeben, muss ein Herzinfarkt (Myokardinfarkt) zuvor ärztlich ausgeschlossen sein.
- Überempfindlichkeit gegen Verapamil
- Herzmuskelschwäche bei leichter Belastung oder Ruhe (Herzinsuffizienz NYHA III und IV)
- Reizüberleitungsstörungen zum Herzen (Sinusknotensyndrom)
- schnellem und langsamem Herzschlag im Wechsel (Bradykardie-Tachykardie-Syndrom)
- einer Reizleitungsunterbrechung im Bereich des Herz-Sinusknotens, dem so genannten Rhythmusgeber (sinuatrialer Block)
- schweren Reizüberleitungsstörungen zum Herzmuskel (AV-Block II. und III. Grades)
- speziellen Herzrhythmusstörungen mit sehr hoher Herzschlagfrequenz (Vorhofflimmern und Vorhofflattern mit WPW-Syndrom)
- Schock oder akutem Herzinfarkt innerhalb der ersten vier Wochen.
Nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt sollte der Wirkstoff angewandt werden bei
- Patienten mit Reizüberleitungsstörungen zum Herzmuskel (AV-Block I. Grades)
- niedriger Pulsfrequenz (Bradykardie unter 50 Schläge pro Minute)
- erheblich erniedrigtem Blutdruck (Hypotonie) mit einem Systolenwert unter 90 mmHg
- eingeschränkter Leberfunktion (besonders vorsichtige Dosierung durch den Arzt)
- Erkrankungen, denen eine Störung der Nervenreizleitung zum Muskel zugrunde liegt wie Myasthenia gravis , Lambert-Eaton-Syndrom, fortgeschrittene Duchenne-Muskeldystrophie. Hier kann es zu einer Verstärkung des Muskelabbaus (progressive Muskeldystrophie) kommen.
Wird der Wirkstoff bei einer akuten Schwäche der Herzkranzgefäße gegeben, muss ein Herzinfarkt (Myokardinfarkt) zuvor ärztlich ausgeschlossen sein.
Verapamil bei Schwangerschaft & Stillzeit
Verapamil darf in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft nicht angewendet werden, da sich im Tierversuch schädliche wirkungen auf das Ungeborene zeigten. Im letzten Drittel der Schwangerschaft darf die Behandlung mit Verapamil nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abschätzung durch den Arzt erfolgen.Da Verapamil in die Muttermilch übergeht, sollte der Wirkstoff in der Stillzeit nicht verwendet werden.