Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii Gegenanzeigen

Trockenhefe aus Sacchromyces boulardii darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder andere Hefen. Gleiches gilt für Patienten mit einem Katheder in der Halsvene (liegendem Zentralvenenkatheder).

Nur nach sorgfältiger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung sollte der Wirkstoff eingesetzt werden bei Säuglingen und Kleinkindern sowie bei Patienten mit gestörtem Immunsystem (zum Beispiel aufgrund einer HIV-Infektion, Chemotherapie und/oder Bestrahlung bei der Krebsbehandlung).

Trockenhefe aus Sacchromyces boulardii ist ein lebender Mikrorganismus, der unter ungünstigen Bedingungen (abwehrgeschwächte Patienten, Verunreinigung von Kathedern) in den Blutkreislauf gelangen kann. Er kann so gefährliche systemische Pilzinfektionen hervorrufen. Deshalb sollte der Arzt bei diesen Patientengruppen die Anwendung von Trockenhefe aus Sacchromyces boulardii besonders sorgfältig überwachen.

Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii bei Schwangerschaft & Stillzeit

Bisher sind keine schädigenden Wirkungen auf das Ungeborene oder auf den gestillten Säugling bei bestimmungsgemäßer Anwendung bekannt.

Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii und Kinder

Säuglinge und Kleinkinder sollten nur auf ärztliche Anweisung und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt mit dem Wirkstoff Trockenhefe aus Sacchromyces boulardii behandelt werden. Für Kinder ab zwei Jahren ist die Behandlung mit dem Wirkstoff unbedenklich.