Trandolapril Gegenanzeigen

Trandolapril darf nicht bei Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff oder einen anderen ACE-Hemmer gegeben werden.
Ein Anwendungsverbot besteht auch bei allergisch bedingter Haut- und Schleimhautschwellung (angioneurotisches Ödem, Quincke-Ödem) in der Vorkrankengeschichte des Patienten.

Bei beidseitiger Nierenarterienverengung oder einseitiger Nierenarterienverengung bei Einzelniere, nach einer Nierentransplantation, bei schweren Nierenfunktionsstörungen (mit Kreatinin-Clearance unter 30 Milliliter pro Minute) und bei Dialyse-Patienten ist die Gabe von Trandolapril ebenfalls verboten. Weiterhin ist die gleichzeitige Anwendung von Trandolapril und Poly(acrylnitril, natrium-2-methallylsulfonat)-high-flux-Membranen (werden bei der Dialyse eingesetzt) untersagt.

Patienten mit herzbedingtem Schock, Herzklappenverengung mit Einfluss auf den Kreislauf (Mitralklappen- oder Aortenstenose), krankhafter Vergrößerung des Herzmuskels mit eingeschränktem Blutausstrom aus dem Herzen, belastungsunabhängigen Brustengebeschwerden (instabile Angina Pectoris) sowie Patienten mit niedrigem Blutdruck (unter 100 mm Hg) und unbehandelter entgleister Herzmuskelschwäche (mit anderer Ursache als Herzinfarkt) sind ebenso von einer Behandlung auszuschließen.

Außerdem sollte dieser Wirkstoff nicht bei primärem Hyperaldosteronismus (gestörte Hormonausschüttung der Niere) gegeben werden. Hierbei sind ACE-Hemmer wie Trandolapril wirkungslos.

Auch Patienten im Schockzustand sollten diesen Wirkstoff nicht erhalten. Das gleiche gilt bei schwerer Leberfunktionsstörung sowie bei Schrumpfleber (Leberzirrhose) mit starker Wasseransammlung im Bauch.

Weitere Gegenanzeigen sind die LDL-Apherese mit Dextransulfat im Rahmen einer Blutsäuberung von Cholesterin sowie andere Therapieverfahren, bei denen Blut mit negativ geladenen Oberflächen in Kontakt kommen kann. Außerdem darf Trandolapril nicht bei gleichzeitig stattfindender Desensibilierungstherapie mit Insektengiften gegeben werden.

Bei erhöhtem Urineiweiß (Proteinurie), Blutsalzstörungen (Elektrolytstörungen), mäßig schweren Lebererkrankungen oder leichteren Leberfunktionsstörungen, bei gestörter Immunreaktion oder bei Bindegewebsumbauerkrankungen darf Trandolapril nur nach sehr kritischer Nutzen-Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt bei regelmäßiger ärztlicher Kontrolle angewendet werden. Das gleiche gilt bei akutem Herzinfarkt.

Bei kombinierter Therapie mit Arzneimitteln, welche die Abwehrreaktion unterdrücken, sowie mit Allopurinol (Gichtmittel), Procainamid (Mittel gegen Herzrhythmusstörungen) oder Lithium (Psychopharmaka) sollte der Einsatz von Trandolapril ebenfalls kritisch überdacht werden. In diesen Fällen wird der Arzt individuell über eine Therapie entscheiden.

Eine Behandlung bei Salz- und Flüssigkeitsmangel, eingeschränkter Nierenfunktion, schwerem (und nierenbedingtem) Bluthochdruck, schwerer Herzmuskelschwäche sowie bei Patienten über 65 Jahren sollte regelmäßig ärztlich kontrolliert werden. Dabei sind engmaschige Kontrollen des Blutdrucks und der relevanten Laborwerte anzuraten.

Trandolapril bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Trandolapril nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Trandolapril sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Trandolapril für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Trandolapril unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Trandolapril die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Trandolapril sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter oder eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Daher sollten im Falle einer Trandolapril-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel Ultraschall-Untersuchungen der Nierenfunktion und des Schädels des Ungeborenen erfolgen.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Trandolapril gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Trandolapril und Kinder

Bei Kindern ist die Anwendung von Trandolapril verboten. In dieser Altersklasse liegen noch keine Erfahrungen vor.