Topiramat Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Topiramat darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.

Patienten mit erhöhtem Risiko für Nierensteine dürfen Topiramat nur unter besonderer Vorsicht und strenger ärztlicher Kontrolle erhalten. Ein solches erhöhtes Risiko besteht bei familiärer Veranlagung zu Nierensteinen, früher aufgetretenen Nierensteinen, erhöhtem Calciumwert im Urin und bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln, die Steinbildung fördern.

Auch bei eingeschränkter Leberfunktion muss die Behandlung unter besonderer Vorsicht erfolgen. Bei Verdacht auf Übersäuerung des Körpers (metabolische Azidose) müssen die Blutwerte kontrolliert werden und gegebenenfalls die Azidose behandelt werden.

Topiramat bei Schwangerschaft & Stillzeit

Topiramat darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, außer wenn es unbedingt erforderlich, weil keine Therapiealternativen zur Verfügung stehen. Topiramat führt (wie viele andere Antiepileptika auch) zu Schäden und Fehlbildungen beim Ungeborenen. Andererseits können in der Schwangerschaft stattfindende epileptische Anfälle durch den damit bei der Mutter (und daher dem Kind) einhergehenden Sauerstoffmangel das Ungeborene ebenfalls stark schädigen. Ihr Arzt wird Sie gern beraten und über das Risiko-Nutzen-Verhältnis aufklären.

Topiramat sollte in der Schwangerschaft nicht vorbeugend gegen Migräneanfälle eingenommen werden.

Epileptikerinnen und Migränepatientinnen, die keine Schwangerschaft planen, sollten während einer Topiramat-Behandlung sicher eine mögliche Schwangerschaft verhüten.  

Topiramat geht in erheblichem Maße in die Muttermilch über. Wenn Topiramat angewendet werden muss, sollte deshalb nicht gestillt werden.

Topiramat und Kinder

Kinder unter zwei Jahren dürfen keine Topiramat erhalten. Größere Kinder werden mit auf Alter und Gewicht abgestimmten Dosierungen behandelt.