Tinzaparin – Gegenanzeigen
Tinzaparin darf nicht gegeben werden bei:
Patienten mit einer Tinzaparin-Therapie dürfen sich wegen des Blutungsrisikos keiner Verletzungsgefahr aussetzen.
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln oder Blutgefäße aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
- einer Überempfindlichkeit gegen Tinzaparin, Heparin oder Heparin-Abkömmlinge, einschließlich anderer niedermolekularer Heparine. Gefährlich ist vor allem eine starke, allergisch bedingte Abnahme der Blutplättchenzahl.
- kürzlich zurückliegenden Verletzungen oder Operationen am Gehirn, Auge oder Ohr oder kürzlich zurückliegenden größeren Blutungen
- gleichzeitigen Betäubungen im Rückenmark (Spinal-, Peridural-, Epiduralanästhesie) oder einer Punktion des Rückenmarkskanals
- kürzlich zurückliegendem Schlaganfall oder einer Hirnblutung
- Gerinnungsstörungen
- Magengeschwüren und Darmgeschwüren
- einer drohenden Fehlgeburt
- schweren Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
- starkem Bluthochdruck mit einem diastolischen Wert über 105 mmHg
- Entzündungen der Herzinnenhaut
- Blutungen im Auge, zum Beispiel im Glaskörper oder in der Netzhaut und dem Verdacht auf Gefäßmissbildungen der Netzhaut.
- bei Störungen der Funktion der Blutplättchen
- wenn ein Verdacht auf Tumore mit Blutungsneigung besteht
- wenn Leberfunktion oder Nierenfunktion gering bis mäßig eingeschränkt sind
- bei Nierensteinen und Harnleitersteinen
- bei Patienten mit chronischem Alkoholmissbrauch.
Patienten mit einer Tinzaparin-Therapie dürfen sich wegen des Blutungsrisikos keiner Verletzungsgefahr aussetzen.
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln oder Blutgefäße aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
Tinzaparin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Tinzaparin sollte nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Allerdings ergaben Tierstudien keinen Anhaltspunkt für eine schädigende Wirkung des Wirkstoffs in der Schwangerschaft.Verboten ist der Einsatz von Tinzaparin während der Geburt bei gleichzeitiger lokaler Betäubung im Rückenmarkskanal (Epiduralanästhesie) und bei drohender Fehlgeburt.
Tinzaparin geht so geringfügig in die Muttermilch über, dass während der Behandlung nicht mit dem Wirkstoff abgestillt werden muss.