Timolol + Bimatoprost Gegenanzeigen

Die Kombination aus Timolol und Bimatoprost darf nicht verwendet werden bei:

  • Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe
  • Atemwegserkrankungen einschließlich Asthma oder schon früher einmal aufgetretenem Asthma
  • schweren chronisch atemwegsverengenen Lungenerkrankungen wie COPD
  • verschiedene Formen von Herzrhythmusstörungen mit verlangsamtem Herzschlag (durch Reizleitungsstörung am Sinusknoten oder eine Reizleitungsstörung 2. und 3. Grades am AV-Knoten)
  • Herzmuskelschwäche und akutem Herzversagen (herzbedingter Schock).

Nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt darf die Kombination eingesetzt werden bei Patienten mit Neigung zu Unterzuckerungen oder nicht richtig eingestellter Zuckerkrankheit sowie bei Patienten mit dem Risiko einer Schwellung im Bereich des 'gelben Flecks' mit Verlust der Sehschärfe
(Makulaödem). Zu dieser Risikogruppe gehören Patienten ohne Augenlinse (als angeborene oder erworbene Fehlbildung) oder Patienten mit Riss des hinteren Augen-Kapselsackes.

Timolol + Bimatoprost bei Schwangerschaft & Stillzeit

Es gibt zum Risiko für Schwangere bei der Anwendung der Kombination keine ausreichenden Studien. Deshalb darf der Wirkstoff während der Schwangerschaft nicht angewendet werden, es sei denn, der Arzt hält dies für eindeutig erforderlich. Wenn die Kombination bis zur Entbindung angewendet wird, ist das Neugeborene in den ersten Lebenstagen sorgfältig zu überwachen.

Timolol geht in die Muttermilch über. Es ist nicht bekannt, ob auch Bimatoprost beim Menschen in die Muttermilch übergeht. Im Tierversuch an Ratten wurde der Wirkstoff jedoch darin gefunden. Die Kombination darf daher nicht in der Stillzeit angewendet werden.

Timolol + Bimatoprost und Kinder

Die Wirkung der Kombination wurde nur bei Erwachsenen untersucht; daher wird die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen nicht empfohlen.