Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel – Gegenanzeigen
Die Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel darf nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Efeu, Süßholz, Thymian oder anderen Lippenblütlern (Lamiaceen) sowie gegen Birke, Beifuß oder Sellerie eingenommen werden.
Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel bei Schwangerschaft & Stillzeit
Über die Anwendung der Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb sollte sie nicht von schwangeren Frauen und stillenden Müttern angewendet werden.
Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel und Kinder
Über die Anwendung der Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter + Süßholzwurzel bei Kindern liegen keine bislang keine ausreichenden Untersuchungen vor. Sie soll deshalb nicht bei Kindern unter zwölf Jahren angewendet werden.