Thymiankraut + Efeublätter – Gegenanzeigen
Die Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter darf nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Efeu und/oder Thymian oder anderen Lippenblütlern (Lamiaceen) sowie gegen Birke, Beifuß oder Sellerie eingenommen werden.
Thymiankraut + Efeublätter bei Schwangerschaft & Stillzeit
Über die Anwendung der Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb sollte sie nicht von schwangeren Frauen und stillenden Müttern angewendet werden.
Thymiankraut + Efeublätter und Kinder
Zur Anwendung bei Kindern unter sechs Jahren gibt es bislang keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb sollte die Wirkstoffkombination Thymiankraut + Efeublätter nicht in dieser Altersklasse angewendet werden.