Thymian – Gegenanzeigen
Thymian darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff oder Lippenblütengewächsen. Auch bei Birkenpollen-, Beifuss- oder Sellerieallergie sollte auf eine Anwendung verzichtet werden.
Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist erforderlich bei Thymian-haltigen Bädern, wenn größere Hautverletzungen, unklare Hauterkrankungen, schwere fieberhafte Infektionskrankheiten, eine Herzmuskelschwäche oder ein Bluthochdruck bestehen.
Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist erforderlich bei Thymian-haltigen Bädern, wenn größere Hautverletzungen, unklare Hauterkrankungen, schwere fieberhafte Infektionskrankheiten, eine Herzmuskelschwäche oder ein Bluthochdruck bestehen.