Thymian Gegenanzeigen

Thymian darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff oder Lippenblütengewächsen. Auch bei Birkenpollen-, Beifuss- oder Sellerieallergie sollte auf eine Anwendung verzichtet werden.

Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist erforderlich bei Thymian-haltigen Bädern, wenn größere Hautverletzungen, unklare Hauterkrankungen, schwere fieberhafte Infektionskrankheiten, eine Herzmuskelschwäche oder ein Bluthochdruck bestehen.

Thymian bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während Schwangerschaft und Stillzeit sollte Thymian nicht angewendet werden, da bisher keine ausreichenden Untersuchungen bezüglich möglicher Risiken für Mutter und Kind durchgeführt wurden.

Thymian und Kinder

Die Altersgruppen, für die Thymian zugelassen ist, sind je nach Präparat unterschiedlich. So dürfen einige Thymian-haltige Arzneien bereits im Säuglingsalter angewendet werden und einige erst bei Kindern ab zwölf Jahren.