Tetracyclin – Gegenanzeigen
Der Wirkstoff darf nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Tetracyclin oder andere Tetrazykline, bei schweren Leberschäden oder eingeschränkter Nierenfunktion (Niereninsuffizienz).
Bei Kindern unter acht Jahren darf der Wirkstoff nicht verabreicht werden, es sei denn, die Infektion ist lebensbedrohlich (vitale Indikation).
Bei Kindern unter acht Jahren darf der Wirkstoff nicht verabreicht werden, es sei denn, die Infektion ist lebensbedrohlich (vitale Indikation).
Tetracyclin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf der Wirkstoff Tetracyclin nicht eingenommen werden, weil das Kind geschädigt werden kann.Insbesondere vom vierten Schwangerschaftsmonat an kann es durch Einlagerung von Tetrazyklinen beim Ungeborenen zu späteren nicht mehr rückgängig zu machenden (irreversiblen) Zahnverfärbungen, Schmelzdefekten und Verzögerungen des Knochenwachstums kommen. Während der Schwangerschaft besteht bei Anwendung von Tetracyclin außerdem eine erhöhte Gefahr von Leberschäden für das Kind.
Auch während der Stillzeit sind Einlagerungen in die Zähne (Zahnverfärbungen) und Störungen der Darmflora beim Kind möglich.