Telmisartan Gegenanzeigen

Bei Überempfindlichkeit gegen Telmisartan darf der Wirkstoff nicht gegeben werden.

Die Anwendung von Telmisartan ist weiterhin bei Gallenfunktionsstörungen mit Verstopfung oder Verschluss der Gallenwege sowie bei stark eingeschränkter Leberfunktion und schwerer Nierenschwäche verboten. Schwangere Frauen und stillende Mütter sollten ebenfalls nicht mit Telmisartan behandelt werden.

Relative Gegenanzeigen für den Einsatz sind Verengung der Herzklappen (Aorten- oder Mitralklappenstenose), eine Erkrankung und Verdickung des Herzmuskels (hypertrophe Kardiomyopathie), leichte oder mäßig eingeschränkte Leberfunktion, krankhafte Magen-Darm-Veränderungen und aktive Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre. In diesen Fällen ist eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung durch den behandelnden Arzt erforderlich.

Beim primären Aldosteronismus (gestörte Hormonausschüttung der Niere) wird die Anwendung im Allgemeinem nicht empfohlen. Diese Erkrankung spricht nicht auf AT1-Rezeptor-Antagonisten wie Telmisartan an.

Telmisartan bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel wird die Einnahme von Telmisartan nicht empfohlen, im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung verboten. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Therapie eine zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung anwenden.

Eine Behandlung mit Telmisartan sollte keinesfalls während der Schwangerschaft begonnen werden. Bei Schwangerschaftswunsch sind alternative blutdrucksenkende Wirkstoffe mit geeignetem Sicherheitsprofil für Schwangere zu wählen; es sei denn, der Arzt hält eine Fortführung der Behandlung mit Telmisartan für zwingend erforderlich.

Wird eine Schwangerschaft festgestellt, muss Telmisartan unverzüglich abgesetzt und, wenn erforderlich, eine alternative Therapie begonnen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Januar 1013) geht man davon aus, dass Telmisartan die Entwicklung des Ungeborenen gefährden kann, eine fruchtschädigende Wirkung konnte jedoch nicht belegt werden. Mögliche Effekte durch Telmisartan sind zu wenig Fruchtwasser bei der Mutter sowie eine verminderte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelverknöcherung beim Säugling. Daraus können Nierenversagen, niedriger Blutdruck oder eine erhöhte Kalium-Konzentration im Blut entstehen. Deshalb sollten im Falle einer Telmisartan-Gabe ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Nierenfunktion und der Schädel des Ungeborenen mittels Ultraschall ärztlich untersucht werden.

Zur Anwendung in der Stillzeit liegen bislang keine hinreichenden Erkenntnisse vor. Es wird jedoch dazu geraten Telmisartan gegen einen sichereren Wirkstoff auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn Früh- oder Neugeborene gestillt werden.

Telmisartan und Kinder

Kinder und Jugendliche sollten kein Telmisartan erhalten. In dieser Altersgruppe fehlen ausreichende Erfahrungen mit einer Behandlung.