Telithromycin – Gegenanzeigen
Bei einer Überempfindlichkeit gegen Telithromycin und andere Makrolid-Antibiotika darf der Wirkstoff nicht angewendet werden.
Patienten, bei denen bestimmte Phasen des Herzschlags verlängert sind (Long-QT-Syndrom), dürfen Telithromycin nicht verwenden, da es sonst zu lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen kommen kann. Aus diesem Grund ist auch die Kombination mit Wirkstoffen, die ein Long-QT-Syndrom verursachen können wie etwa das Neuroleptikum Pimozid sowie Astemizol und Terfenadin (beide gegen Allergien) nicht erlaubt.
Des Weiteren ist die gleichzeitige Anwendung mit bestimmten Mitteln zur Absenkung der Blutfette (Statine) nicht gestattet. Auch Wirkstoffe wie Ergotamin, Dihydroergotamin sowie das Magenmittel Cisaprid dürfen nicht mit Telithromycin kombiniert werden.
HIV-1-Proteasehemmer oder das Pilzmittel Ketoconazol behindern den Abbau von Telithromycin und verstärken seine Lebergiftigkeit. Eine gleichzeitige Gabe ist daher bei Patienten mit stark eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion verboten.
Während und bis zu zwei Wochen nach der Behandlung mit Wirkstoffen wie dem Tuberkulose-Mittel Rifampicin, den Epilepsie-Mitteln Phenytoin, Carbamazepin und Phenobarbital sowie Johanniskraut gegen Depressionen sollte Telithromycin nicht angewendet werden. Sein Abbau wäre dann beschleunigt und die Wirkung unsicher.
Auch bei Herzkranzgefäßverengungen (Angina Pectoris), Herzrhythmusstörungen, niedriger Blutmagnesium- oder Blutkaliumkonzentration (Hypomagnesiämie, Hypokaliämie) sowie niedrigem Puls (weniger als 50 Schläge pro Minute) sollte die Anwendung nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
Weil Telithromycin eine Verschlechterung der Krankheit verursachen kann, ist die Anwendung des Wirkstoffes bei Myasthenia gravis verboten.
Patienten, bei denen bestimmte Phasen des Herzschlags verlängert sind (Long-QT-Syndrom), dürfen Telithromycin nicht verwenden, da es sonst zu lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen kommen kann. Aus diesem Grund ist auch die Kombination mit Wirkstoffen, die ein Long-QT-Syndrom verursachen können wie etwa das Neuroleptikum Pimozid sowie Astemizol und Terfenadin (beide gegen Allergien) nicht erlaubt.
Des Weiteren ist die gleichzeitige Anwendung mit bestimmten Mitteln zur Absenkung der Blutfette (Statine) nicht gestattet. Auch Wirkstoffe wie Ergotamin, Dihydroergotamin sowie das Magenmittel Cisaprid dürfen nicht mit Telithromycin kombiniert werden.
HIV-1-Proteasehemmer oder das Pilzmittel Ketoconazol behindern den Abbau von Telithromycin und verstärken seine Lebergiftigkeit. Eine gleichzeitige Gabe ist daher bei Patienten mit stark eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion verboten.
Während und bis zu zwei Wochen nach der Behandlung mit Wirkstoffen wie dem Tuberkulose-Mittel Rifampicin, den Epilepsie-Mitteln Phenytoin, Carbamazepin und Phenobarbital sowie Johanniskraut gegen Depressionen sollte Telithromycin nicht angewendet werden. Sein Abbau wäre dann beschleunigt und die Wirkung unsicher.
Auch bei Herzkranzgefäßverengungen (Angina Pectoris), Herzrhythmusstörungen, niedriger Blutmagnesium- oder Blutkaliumkonzentration (Hypomagnesiämie, Hypokaliämie) sowie niedrigem Puls (weniger als 50 Schläge pro Minute) sollte die Anwendung nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
Weil Telithromycin eine Verschlechterung der Krankheit verursachen kann, ist die Anwendung des Wirkstoffes bei Myasthenia gravis verboten.
Telithromycin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Während der Schwangerschaft darf Telithromycin nicht eingenommen werden, es sei denn, der Arzt hält es für unbedingt notwendig. Beim Menschen gibt es noch keine ausreichenden Erfahrungen mit der Anwendung von Telithromycin in der Schwangerschaft. In Tierexperimenten hat sich jedoch eine schädliche Wirkung auf die Ungeborenen gezeigt.In der Stillzeit ist die Einnahme von Telithromycin nicht gestattet, da der Nachweis der Unbedenklichkeit für die Anwendung in dieser Zeit noch nicht erbracht wurde.