Sulfadiazin Gegenanzeigen

Sulfadiazin darf nicht bei bekannter Überempfindlichkeit gegen diesen Wirkstoff oder anderen Sulfonamiden angewendet werden. Gleiches gilt für bestimmte schwere Hauterkrankungen (wie Erythema exsudativum multiforme), krankhafte Blutbildveränderungen sowie schwere Nieren- und Leberfunktionsstörungen. Patienten mit angeborener oder erworbener Störung der Porphyrinsynthese (Blutbildungsstörung) sollten ebenfalls nicht mit diesem Wirkstoff behandelt werden.

Außerdem sollten stillende Mütter von Frühgeborenen sowie Frauen im ersten Drittel der Schwangerschaft diesen Wirkstoff nicht erhalten.

Auch bei Darmverschluss und bekanntem Glucose-6-Dehydrogenase-Mangel (häufigste Stoffwechselerkrankung mit Blutarmut) darf Sulfadiazin nicht verabreicht werden.

Besondere ärztliche Vorsicht und eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt ist bei leichten Leber- und Nierenfunktionsstörungen, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Frauen in den letzten Monaten der Schwangerschaft sowie bei stillenden Müttern von termingerecht geborenen Kindern notwendig. Dies gilt ebenso bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Sulfonylharnstoffe (Blutzuckersenker) und Diuretika (Entwässerungsmittel) auf Sulfonamidbasis.

Sulfadiazin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Im ersten Schwangerschaftsdrittel ist die Gabe von Sulfadiazin verboten. Gleiches gilt während des Stillens von Frühgeborenen.

Frauen in den beiden letzten Schwangerschaftsmonaten und Mütter während des Stillens gesunder und termingerecht geborener Kinder sollten diesen Wirkstoff nur nach sorgfältigster ärztlicher Abwägung von Nutzen und Risiko erhalten.

Sulfadiazin und Kinder

Kinder über zwei Monate erhalten in der Regel 65-150 mg Sulfadiazin pro Kilogramm Körpergewicht. Die maximale Dosis beträgt 1,5 g pro Tag. Der behandelnde Arzt wird die Dosis bei jedem Kind individuell festlegen.