Schweineinsulin – Gegenanzeigen
Bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff darf Schweineinsulin nicht verabreicht werden. Gleiches gilt bei Unterzuckerung und bei insulinproduzierendem Tumor (Insulinom).
Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung sollte erfolgen bei Überempfindlichkeit gegen andere Insuline, da Kreuzreaktionen auftreten können.
Eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abwägung sollte erfolgen bei Überempfindlichkeit gegen andere Insuline, da Kreuzreaktionen auftreten können.