Risedronsäure – Gegenanzeigen
Bei Überempfindlichkeit gegen Risedronsäure beziehungsweise Natriumrisedronat darf das Arzneimittel nicht eingenommen werden.
Eine Anwendung sollte bei Krankheiten an der Speiseröhre sowie bei schweren Nierenfunktionsstörungen unterbleiben. Bei Calciumunterversorgung im Blut (Hypokalzämie) darf Risedronsäure ebenfalls nicht gegeben werden. Der Calciummangel muss vor Beginn der Behandlung zum Beispiel durch Gabe von Medikamenten behoben werden.
Vorsicht und besondere ärztliche Kontrolle sind bei Schluckstörungen, Entzündungen der Magenschleimhaut (Gastritis) und Entzündungen am Zwölffingerdarm geboten. Magenblutungen, Vitamin-D-Mangel, Störungen der Nebenschilddrüse sowie chirurgische Eingriffe an Mundhöhle, Rachen und Speiseröhre sind vor Therapiebeginn ebenfalls auszuschließen oder zu behandeln.
Besondere Hinweise
Bei Krebspatienten kam es während einer (vorwiegend intravenösen) Anwendung von Bisphosphonaten, wie Risedronsäure, zu Osteonekrosen im Kieferbereich (Kiefer-Knochen-Infarkte). Diese traten üblicherweise im Zusammenhang mit einer Zahnentfernung und/oder einer Infektion im Mund- und Kieferbereich (einschließlich einer Osteomyelitis), auf. Viele dieser Patienten erhielten zusätzlich eine Chemotherapie und Kortison-haltige Medikamente (Glukokortikoide). Osteonekrosen des Kiefers wurden ebenfalls bei Osteoporose-Patienten berichtet, die Bisphosphonate einnahmen.
Bei entsprechenden Risikofaktoren von Osteonekrosen sollte vor einer Behandlung mit Risedronsäure eine Zahnuntersuchung mit angemessener vorbeugender Zahnbehandlung erwogen werden. Zu diesen Risikofaktoren zählen vor allem:
- Krebserkrankungen
- Chemotherapie, Strahlentherapie
- Behandlung mit Glukokortikoiden
- schlechte Mundhygiene).
Während der Behandlung sollten diese Patienten invasive zahnärztliche Eingriffe soweit möglich vermeiden.
Kam es während der Behandlung mit Bisphosphonaten zu einer Osteonekrose im Kieferbereich, könnte diese durch einen kieferchirurgischen Eingriff verschlechtert werden.
Bislang ist nicht bekannt, ob die Unterbrechung der Behandlung mit Bisphosphonaten das Risiko für Osteonekrose im Kieferbereich für Patienten, die eine zahnärztliche Maßnahme benötigen, verringert.
Der behandelnde Arzt sollte einen Therapieplan mit Risedronsäure individuell erstellen. Grundlage dafür ist die jeweilige Nutzen-Risiko-Bewertung eines jeden Patienten.