Rifampicin Gegenanzeigen

Rifampicin darf nicht angewendet werden bei Patienten mit Allergie gegen Rifampicin oder dessen chemische Verwandte sowie bei schweren Leberfunktionsstörungen wie Gelbfärbung der Haut mit Gallenwegsverschluss, Leberentzündung und Leberzirrhose.

Nur unter strenger Abwägung von Nutzen und Risko durch den Arzt darf Rifampicin verwendet werden bei:
  • leichteren Leberfunktionsstörungen und Alkoholkranken
  • leichten Überempfindlichkeitsreaktionen. Nach Rückgang der Symptome infolge einer Unterbrechung der Therapie kann eine Weiterbehandlung möglich sein.
  • kurzer oder längerer Unterbrechung einer vorangegangenen Behandlung mit Rifampicin. Wegen der Gefahr einer überschießenden allergischen Sofortreaktion, wird dringend empfohlen, bei Wiederholung der Therapie mit einer einschleichenden Dosierung von Rifampicin zu beginnen.
  • Personen, die gefährdet sind, an Stoffwechselerkrankungen der Leber zu erkranken (der Wirkstoff kann eine Hepatische Porphyrie auslösen)
  • Patienten mit Leberschädigung (chronischen Lebererkrankungen)
  • stark unterernährten Patienten in Kombination mit Isoniazid
  • älteren Menschen (eine sorgfältige Überwachung der Leberfunktion ist in diesem Fall notwendig)
  • gleichzeitiger Anwendung des leberzellschädigenden Narkosemittels Halothan
Da der Abbau von Rifampicin wegen der Unreife der Leber bei Früh- und Neugeborenen sowie Säuglingen vor Vollendung des zweiten Lebensmonats deutlich verzögert ist, darf die Kombination in oraler Form (durch den Mund eingenommen) nur nach ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Rifampicin bei Schwangerschaft & Stillzeit

Während der Therapie mit Rifampicin sollte eine Schwangerschaft sorgfältig verhindert werden. So ist vor Beginn der Therapie eine Schwangerschaft auszuschließen und während der Behandlung eine sichere Verhütungsmethode anzuwenden. Allerdings muss eine während der Rifampicin-Behandlung eingetretene Schwangerschaft nicht abgebrochen werden. Die Patientin sollte aber wissen, dass eine Rifampicin-Einnahme während der Frühschwangerschaft möglicherweise das Risiko kindlicher Mißbildungen erhöht. Aus diesem Grund wird ein Arzt während der ersten drei Schwangerschaftsmonate Rifampicin nur bei unbedingter Notwendigkeit (ausgebrochene Tuberkulose) verordnen. Bei allen anderen erregerbedingten Infektionen ist die Therapie mit Rifampicin im ersten Schwangerschaftsdrittel verboten.

Im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel darf der Wirkstoff nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verabreicht werden. Bei Anwendung des Wirkstoffes in den letzten Wochen der Schwangerschaft kann Rifampicin zu einer erhöhten Blutungsneigung bei Mutter und Neugeborenem führen. Eventuell sind Gaben von Vitamin K erforderlich.

Rifampicin wird in die Muttermilch ausgeschieden. Bei einer erforderlichen Behandlung mit dem Wirkstoff in der Stillzeit ist abzustillen. In Tierstudien entwickelten sich nämlich bei den Jungtieren der mit Rifampicin behandelten Muttertiere häufig Krebsgeschwüre.

Rifampicin und Kinder

Mit angemessener Dosierung des Wirkstoffes sowie bei sorgfältiger ärztlicher Kontrolle können Kinder sogar als Früh- und Neugeborene mit Rifampicin behandelt werden.