Reviparin – Gegenanzeigen
Reviparin darf nicht gegeben werden bei:
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
Bei älteren Patienten und solchen mit vorgeschädigter Leber oder Niere müssen die Blutgerinnungswerte besonders regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
- einer Überempfindlichkeit gegen Reviparin, Heparin oder Heparin-Abkömmlinge, einschließlich anderer niedermolekularer Heparine. Gefährlich ist vor allem eine starke, allergisch bedingte Abnahme der Blutplättchenzahl.
- kürzlich zurückliegendem Schlaganfall oder einer Hirnblutung
- einer drohenden Fehlgeburt.
- Blutungen im Auge, zum Beispiel im Glaskörper oder in der Netzhaut und dem Verdacht auf Gefäßmissbildungen der Netzhaut
- Gerinnungsstörungen
- bei Störungen der Funktion der Blutplättchen
- wenn ein Verdacht auf Tumore mit Blutungsneigung besteht.
Während der Therapie mit dem Wirkstoff sollten Injektionen in Muskeln aufgrund der Gefahr eines schweren Blutergusses unterbleiben.
Bei älteren Patienten und solchen mit vorgeschädigter Leber oder Niere müssen die Blutgerinnungswerte besonders regelmäßig ärztlich kontrolliert werden.
Reviparin bei Schwangerschaft & Stillzeit
Reviparin sollte nur nach strenger ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung in der Schwangerschaft eingesetzt werden. Allerdings ergaben Tierstudien keinen Anhaltspukt für eine schädigende Wirkung des Wirkstoffs in der Schwangerschaft. Der Arzt sollte regelmäßig den Kalzium-Blutspiegel der Schwangeren bestimmen, da Reviparin möglicherweise die Kalziumkonzentration im Blut verringert.Verboten ist der Einsatz von Reviparin ährend der Geburt bei gleichzeitiger lokaler Betäubung im Rückenmarkskanal (Epiduralanästhesie) und bei drohender Fehlgeburt.
Abtreibungen sind während der Reviparin-Therapie wegen des Blutungsrisikos sehr gefährlich.
Reviparin geht nicht in die Muttermilch über, so dass wegen einer entsprechenden Behandlung nicht abgestillt werden muss.