Reproterol Gegenanzeigen

Reproterol darf bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff sowie gegen andere Beta-2-Sympathomimetika nicht angewendet werden. Auch bei Störungen des Hormonhaushalts, die durch eine schwere Schilddrüsenüberfunktion oder durch eine Überproduktion von Katecholaminen (etwa durch einen Tumor in der Nebenniere) bedingt sind, ist die Behandlung mit Reproterol nicht erlaubt.

Bei Erkrankungen, die zu einer verminderten Belastbarkeit des Herzens führen, sollte Reproterol nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt eingesetzt werden. Hierzu zählen:
  • hypertrophe obstruktive Kardiomyopathie. Bei dieser Erkrankung nimmt der Herzmuskel an Größe zu, ohne dass seine Leistung entsprechend steigt.
  • Herzrhythmusstörungen mit schnellem Herzschlag (Tachyarrhythmie)
  • Leistungseinschränkungen des Herzens nach einem Herzinfarkt
  • eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
  • schwere Verengungen der Herzkranzgefäße (Herzenge, Angina Pectoris)
  • Mitralvitium
  • Erregungsleitungsstörungen des Herzens (wie das WPW-Syndrom)
  • ein erniedrigter Kaliumgehalt im Blut wie etwa nach Behandlung mit Diuretika.
Die gleichzeitige Anwendung von Reproterol mit Herzglykosiden sollte nur unter regelmäßiger ärztlicher Kontrolle erfolgen.

Patienten mit schlecht eingestellter Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Nieren- und Leberfunktionsstörungen dürfen Reproterol nur nach Abwägung von Nutzen und Risiko durch den behandelnden Arzt anwenden.

Reproterol bei Schwangerschaft & Stillzeit

Reproterol kann durch die Plazenta in das Blut des ungeborenen Kindes gelangen und dort Schädigungen verursachen. Daher sollte der Wirkstoff während der Schwangerschaft nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt verwendet werden. Dabei muss auch der wehenhemmende Effekt von Reproterol kurz vor der Geburt beachtet werden.

Es ist nicht bekannt, ob Reproterol in die Muttermilch und damit in den Säugling übergeht. Um Schädigungen des Kindes zu vermeiden, sollte vor der Behandlung mit dem Wirkstoff abgestillt werden.

Reproterol und Kinder

Säuglinge und Kleinkinder dürfen Reproterol nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt anwenden.